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Umweltschutz
Kampf den Gärten des Grauens

Naturnah sieht anders aus: Pflanzen in Reih und Glied inmitten einer Steinwüste.Foto: maho/Adobe Stock
Naturnah sieht anders aus: Pflanzen in Reih und Glied inmitten einer Steinwüste. Foto: maho/Adobe Stock
Da wächst kein Gras mehr: Schotterflächen, auch Gärten des Grauens genannt, kommen immer mehr in Verruf. Jetzt kocht das Thema auch in Ludwigsburg hoch, von unvermuteter Seite. Die Freien Wähler haben einen Antrag gestellt, Schotter nur auf zehn Prozent einer Freifläche zuzulassen. Damit rennen sie bei der Stadt weit offene Türen ein.

„Ich habe den Eindruck, dass Schottergärten immer mehr zunehmen.“ In seinem Heimatort Poppenweiler, aber auch in anderen Stadtteilen hat Reinhardt Weiss Gärten entdeckt, denen es an Grün mangelt und in denen Grau vorherrscht. Steine, wohin das Auge schaut. „Schockierend“, nennt der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler die versiegelten Flächen. Mit Blick auf den Klimawandel, Wassermangel und biologische Einöde sei dies unverantwortlich. Er will, dass die Stadt zukünftig auf höchstens zehn Prozent der unbebauten Flächen solche Steinaufschüttungen zulässt. „Das hat nichts mit Verbot und Erziehung zu tun, sondern mit Vernunft.“

„Feste Größe zu starr für den Gebrauch“

Diese Vernunft beseelt auch die Stadt, die laut Martin Kurt „seit über zehn Jahren“ in ihren Bebauungsplänen auf begrünte Vorgärten setzt. „Wir möchten dem Problem der Schottergärten entgegenwirken“, sagt der Fachbereichsleiter für Stadtplanung und Vermessung. Bei jedem Bauvorhaben werde die gärtnerische Gestaltung berücksichtigt. Die Vorgaben des Landesbaurechts „würden normalerweise genügen“, sagt er, aber per Bebauungsplan „können wir das Planungsrecht noch einmal präzisieren“ (siehe Text rechts).

Der Antrag der Freien Wähler im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Hochbau und Liegenschaften (17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses) geht ihm jedoch zu weit: „Wir sehen keine feste Größe vor. Das ist zu starr für den Gebrauch.“ Der Freiflächengestaltungsplan erlaube per se keine Schottergärten – die Versiegelung von Flächen sei nicht gewollt. Dabei sei es zweitrangig, ob die Steine auf einer zusätzlichen Folie liegen oder nicht.

Es seien kleine Maßnahmen, gibt Reinhardt Weiss zu, aber „wenn wir es festlegen, dann ist es verbindlich“. Seinen Vorstoß sieht er auch als Mittel, die Diskussion um Klima- oder Luftschutz zu versachlichen.Das Fahrverbot werde „als Schreckgespenst“ gemalt, die Diskussion um CO2, Grundwasser oder Biodiversität häufig instrumentalisiert. Dabei werde schon viel getan. Das sei kein urgrünes Thema, betont er, das er einer Partei überlassen wolle. Dies zeige auch die Diskussion über die Gärten des Grauens in anderen Kreiskommunen (wir berichteten). „Ich bin überzeugt, dass wir das machen können.“

Unter dem Titel „Ausbreitung von Steinwüsten in den Kommunen“ waren es dann doch die Grünen mit dem Landtagsabgeordneten Jürgen Walter (Asperg), die im Juli 2019 das Thema als Anfrage in den Landtag brachten. Der Hintergrund: Zu verhindern, dass sich der Schotter trotz Landesbauordnung ungehindert ausbreitet. So berichtet die Landesregierung, dass die Temperaturunterschiede zwischen Innenstädten und Umland auch schon mal sechs Grad Celsius betragen und spricht von einem „städtischen Wärmeinseleffekt“, der immer häufiger für innerstädtische Temperaturen von über 30 Grad sorge. Auch der Wasserhaushalt leide: „Mit der Anlage von Stein-, Kies- und Schotterflächen geht der humose Oberboden verloren.“ Die biologische Aktivität im Boden „erlischt weitgehend“, Pflanzen und Tiere verlören ihren Lebensraum.

Auch kleine Flächen sind wertvoll

Das Fazit: Heimische Pflanzen förderten die biologische Vielfalt. „Auch kleine Flächen können schon erheblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten beitragen.“ Und: Langfristig sei bei den angeblich pflegeleichten Schottergärten der Keimung wegen der Pflegeaufwand sogar höher. Das Land verweist ansonsten auf die kommunale Hoheit, die per Bauvorschriften Steingärten verhindern könne und für die Kontrolle zuständig sei. Martin Kurt wiederum verweist auf die städtischen Baukontrolleure. Ein Fall, wo die städtischen Vorgaben ignoriert oder Steingärten gar entfernt werden mussten, sei ihm nicht bekannt.