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Keine Betreuung, aber dennoch eine Gebühr?

Verwaltung scheitert mit Plan, bei Corona-Quarantäne 50 Prozent zur Deckung der Fixkosten zu erheben – Andere Orte entscheiden später

Markgröningen/Kreis Ludwigsburg. Anfang August geschieht in Markgröningen der GAU: In der Kita Sudetenstraße wird eine Corona-Infektion festgestellt. Zahlreiche Kinder müssen für zwei Wochen daheim in Quarantäne bleiben. Für die Stadtverwaltung kommt damit auch die Frage auf: Wie ist in einem solchen Fall mit der Betreuungsgebühr zu verfahren? Auch im Hinblick darauf, dass es solche Zwangsschließungen immer mal wieder geben kann, sei es durch einen tatsächlichen positiven Test, aber ebenso durch den Ausfall von Erzieherinnen aus der Risikogruppe.

Die Verwaltung wollte dafür als eine der ersten im Land gerüstet sein und schlug dem Gemeinderat vor, dass dann die Hälfte der Gebühren rückerstattet werden sollte. Schließlich müsse die Stadt auch während der Schließzeit Personal- und Betriebskosten weiter zahlen, so die Argumentation von Bürgermeister Rudolf Kürner gegen einen völligen Gebührenerlass, und die Haushaltslage sei ohnehin schon vor Corona nicht rosig gewesen.

„Unfair gegenüber Eltern“

Für den SPD-Fraktionschef Pedro Fernandes zwar nachvollziehbar, und er stimmte auch der Aussage von CDU-Rätin Claudia Thannheimer zu, wonach der Gebührennachlass ein Entgegenkommen sei, weil man eine Schließung mit höherer Gewalt begründen könne. „Aber sagen Sie das mal jemandem, der schon seinen ganzen Urlaub für die Betreuung aufgebraucht hat und jetzt unbezahlt freinehmen muss“, sagte er. Dass man dann noch eine Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung zahlen müsse, sei nicht fair. Zumal sich die Kosten aus seiner Sicht in Grenzen hielten: Fachbereichsleiter Frank Blessing hatte zuvor von 9000 Euro weniger gesprochen, die man durch die zwei Wochen Schließung in der Sudetenstraße bekäme. Es sei eben eine Folge von Corona, dass auf Kommunen höhere Kosten zukämen – und er selbst könne seine Kosten für die Lagerhaltung ja auch nicht auf seine Kunden umlegen. „Alle bekommen in irgendeiner Form Unterstützung, sei es von Bund oder Land. Das sollte dann auch die Stadt tun“, ergänzte Matthias Röttgermann (Grüne).

Nach einer kurzen Pause waren dann auch viele weitere Stadträte von dieser Argumentation überzeugt. Fernandes’ Änderungsantrag, dass während einer coronabedingten Schließung überhaupt keine Gebühren verlangt werden, fand mit 14 Ja bei nur vier Nein eine satte Mehrheit. Unumstritten war dagegen der Verwaltungsvorschlag, dass in dieser Zeit das Essensgeld zurückerstattet wird und diese Buchungen, um den Aufwand zu reduzieren, aber nur zu zwei Zeitpunkten im Jahr gemacht werden.

Schwieberdingen will auch gerüstet sein

Die nun getroffene Regelungen sind bislang im Kreis Ludwigsburg eine Ausnahme. In Schwieberdingen, wo es im März ebenfalls eine Kita-Schließung wegen einer Coronainfektion gab, ist ähnliches aber demnächst geplant, heißt es aus dem Rathaus. Als dort die Einrichtung zumachen musste, wurden keine Gebühren für diese Zeit erhoben. „Die Verwaltung hatte dieses solidarische Vorgehen vorgeschlagen, um die Schwieberdinger Familien in dieser besonderen Situation zu entlasten“, so Amtsleiter Florian Bausch.