1. Startseite
Logo

Kelter und Festhalle kosten mehr

Gemmrigheim ist offensichtlich ein guter Ort, um zu feiern. Zumindest erreichen die Gemeindeverwaltung Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet, wenn es um die Vermietung der Festhalle Wörth und der Kelter geht. Die Gebühren sind nun angehoben worden.

Gemmrigheim. Ursprünglich hätten örtliche Vereine und ab und zu ein Gemmrigheimer die Kelter sowie die Festhalle Wörth angemietet. Das habe sich im Laufe der Jahre geändert, erklärte Hauptamtsleiterin Bärbel Petters im Gemeinderat: Mittlerweile erhalte die Gemeinde Mietanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet, die teilweise keinen Bezug zu Gemmrigheim hätten. „Kelter und Festhalle sind als Location interessant und werden gerne, beispielsweise für Hochzeiten, gebucht“, sagte Bärbel Petters. Aus dieser Veränderung heraus habe sich die Verwaltung entschlossen, den Ablauf der Vermietung sowie einige Regelungen anzupassen.

Eine Neufassung der Benutzungsordnung für die Kelter stammt noch aus dem Jahr 2004, für die Festhalle aus dem Jahr 2005. In der Januarsitzung 2016 stimmte der Gemeinderat einer ersten Änderung der Benutzungsordnung zu, im Juli dieses Jahres hatte der Verwaltungsausschuss über deren Überarbeitung, Strukturierung, Ergänzung, Vereinheitlichung und Neufassung beraten. In seiner Sitzung hatte sich der Verwaltungsausschuss auch mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Benutzungsentgelte in Höhe von 100 Prozent zu erhöhen (siehe Zweittext). Der Auswärtigenzuschlag von 150 Prozent gilt weiterhin. Über eine Heizkostenpauschale wird noch entschieden, da die Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis Energie abgewartet werden sollen.

Es sei notwendig gewesen, alle Punkte regeln zu können, „auch individuell für den jeweiligen Mieter und Veranstalter“, erklärte Petters, da dies über eine reine Benutzungsordnung nicht mehr möglich gewesen sei, „Details werden individuell mit den Mietern oder Veranstaltern schriftlich vertraglich vereinbart, was eine einheitliche Bearbeitung, aber auch Rechtssicherheit schafft“.

Die Fäden laufen im Hauptamt zusammen, wo die Veranstaltungsorte angefragt und reserviert werden können. Nach Prüfung der Anfrage wird künftig anschließend mit dem Nutzer der Kelter oder der Festhalle ein Raumnutzungsvertrag abgeschlossen, dessen Einhaltung geprüft wird. Werden die Kelter oder die Festhalle übergeben, müssten Checklisten ausgefüllt werden und vor Ort werde eng mit dem Hausmeister zusammengearbeitet. „Die örtlichen Vereine genießen bei der Anmietung der Räumlichkeiten Vorrecht vor privaten Mietern und Veranstaltern“, unterstrich Petters. Dies sei „Teil der Vereinsförderung der Gemeinde und politisch so gewollt“. Daher würden Reservierungsanfragen von privaten Mietern oder Veranstaltern verbindlich nur für das laufende und das Folgejahr bearbeitet. „Die Gemeinde kann auch jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung von öffentlichem Interesse, beispielsweise eine Wahl, ansteht“, ergänzte Bärbel Petters.

Mit der Neufassung der Benutzungsordnung, der Einführung eines Raumnutzungsplans hofft die Verwaltung, dass der Ablauf reibungslos verläuft und die Vermietung von Kelter und Festhalle rechtssicherer wird. Pflichten des Veranstalters sind nunmehr ausführlich festgelegt; die Hausordnung ist angepasst worden. Es liegen nun Bestuhlungspläne vor. Die neue Gebührenkalkulation soll eine höhere Transparenz der Kosten bieten.