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Kind trotz Sterilisation - Mann klagt auf Schadenersatz

Offenburg (dpa) - Ein Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, will ab heute vor dem Landgericht Offenburg Schadenersatz erstreiten. Der Vater zieht vor der Arzthaftungskammer gegen den behandelnden Arzt und dessen Praxis zu Felde. Der Kläger macht geltend, dass er von dem Urologen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei über das Risiko, trotz des Eingriffs wieder zeugungsfähig zu werden. Er will für seine Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wegen der belastenden Schwangerschaft. Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen kleinen Sohn.