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Kriminaltechniker legen ihre Ergebnisse vor

Angeklagter im Doppelmordprozess stellt sich während Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung schlafend

Mundelsheim/Stuttgart. Unrühmliche Bilder hat es gestern im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts gegeben: Während der Angeklagte seinen Oberkörper schlafend auf die Tischplatte legt, haben die Kriminaltechniker der Mordkommission ihre Ergebnisse über die Auffindung der 41-jährigen getöteten Mutter und ihrer neunjährigen Tochter geschildert.

Beide Opfer wurden zuerst mit einem Holzstock erschlagen, danach wurden ihre Kehlen durchschnitten. Ob die beiden Mordopfer zu dem Zeitpunkt noch lebten, als ihnen der Angeklagte – wie er selbst gestanden hatte – die Kehlen aufschnitt, das wird in diesem Doppelmordprozess eine Rechtsmedizinerin erläutern.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte aus Mundelsheim ausgesagt, er habe die 41-Jährige und deren neunjähriges Kind mit dem Holzstock durch Schläge auf den Kopf erschlagen und dann das Messer angesetzt, so wie er es als Schafzüchter beim Schlachten eines Schafes wusste.

Als dieses Thema der Beweisaufnahme gestern in der Stuttgarter Schwurgerichtskammer aufgerufen wurde, ordnete der Vorsitzende Richter an, dass nicht alle Bilder aus der Mordwohnung mit den beiden Opfern auf die öffentlichen Bildschirme des Verhandlungssaales projiziert werden – auch auf Rücksicht der Angehörigen der Opfer, die sich als Nebenkläger im Gerichtssaal befinden.

Die Polizeibeamten wurden am frühen Morgen des 21. Juni vergangenen Jahres alarmiert, in die Wohnung in Allmersbach zu kommen. Der 36-jährige Mundelsheimer befand sich auf der Flucht, fuhr in seine Wohnung in Mundelsheim, stellte sich dann bei der Heilbronner Polizei mit den Worten: „Ich bin der Täter“. Die 41-jährige, ehemalige Freundin des Angeklagten lag in der Küche bäuchlings auf dem Boden. Eine Messerhülle lag daneben, in der zuvor das Tatmesser steckte. Die Frau sei blutüberströmt gewesen, es müssten nach Auffassung der Kriminaltechniker zwei tiefe Schnitte in die Kehle der Frau verabreicht worden sein, so der Zeuge.

Die Polizeibeamten stellten bereits am Tatort fest, dass der Täter zuerst die Frau, dann deren Tochter getötet hatte. In der ganzen Wohnung seien Blutantragungen festgestellt worden. Eventuell hätten sich die Opfer noch kurz gewehrt, sagte einer der Techniker, dies könne anhand sichergestellter Abwehrverletzungen vermutet werden. Dass es nur einen Täter gibt, wurde durch Abgleiche der Spuren ermittelt. Zudem hatte der Angeklagte in seinem Geständnis auch nur von sich selbst als Täter gesprochen. Im Zuge der Beweisaufnahme wurden die Chat-Verläufe des Angeklagten kurz vor der Tat und unmittelbar danach veröffentlicht, zudem eine Nachricht zum Vorwurf, seine eigene Ehefrau, die in Gaildorf lebte, ebenfalls umbringen zu wollen, was aber scheiterte.

Was aber in dem 36-Jährigen in der Tatnacht vorging, das wird der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige demnächst in seinem Gutachten erläutern. Möglicherweise stand der Angeklagte unter Alkohol. Er will in einem Gespräch mit einer Bekannten davon berichtet haben. Drogen habe er zwar einmal probiert, er sei aber nicht süchtig, sagte der 36-Jährige am ersten Verhandlungstag. Ein Fall für den Psychiater wird auch das Verhalten des Angeklagten im Gerichtssaal sein, der sich während der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung schlafend stellte.

Der Prozess wird am Dienstag, 9. Februar, fortgesetzt; am Donnerstag, 18. März, soll das Urteil gesprochen werden.