1. Startseite
Logo

Land rettet Abellio-Arbeitsplätze

Abellio unter dem Dach der landeseigenen Südwestdeutschen Landesverkehrs-AG: Mit dieser Fotomontage versinnbildlicht das Verkehrsministerium den Rettungsplan.
Abellio unter dem Dach der landeseigenen Südwestdeutschen Landesverkehrs-AG: Mit dieser Fotomontage versinnbildlicht das Verkehrsministerium den Rettungsplan.
Zwischenlösung gefunden: Landeseigene Gesellschaft übernimmt Fahrbetrieb und sämtliche Beschäftigte von Abellio

Stuttgart/Landkreis Ludwigsburg. Keine Zerschlagung, kein Ausverkauf; stattdessen Fortführung des Betriebs und Erhalt der Arbeitsplätze: Um den finanziell angeschlagenen Bahnbetreiber Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) zu retten, springt das Land für zwei Jahre ein. Die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) sichert als neue Gesellschafterin nicht nur den Personennahverkehr im Stuttgarter Netz/Neckartal, sondern übernimmt Abellio komplett und erhält damit die 360 Arbeitsplätze und die Struktur des bisherigen Unternehmens, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag bei einer Videokonferenz in Stuttgart. Der Kaufpreis, den der Bahnbetreiber über einen Kredit finanziert, liege bei knapp unter sechs Millionen Euro. „Wir haben mit allem Engagement an einer Lösung gearbeitet, um ein Insolvenz-Desaster auf der Schiene zu vermeiden“, sagte Hermann.

Für ihn habe die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs auf den bisherigen Abellio-Strecken in der Region Stuttgart und im Neckartal und die Sicherung der Arbeitsplätze höchste Priorität. „Es ist für uns als Landesgesellschaft selbstverständlich, in dieser Krise Verantwortung zu übernehmen“, ergänzte Tobias Harms, Vorsitzender der SWEG-Geschäftsführung.

Bis Ende des Jahres führt Abellio den Betrieb noch weiter. Ziel ist ein reibungsloser Übergang zum 1. Januar 2022 zur SWEG. „Dabei können wir uns auf ein eingespieltes und hoch motiviertes Team in Stuttgart stützen“, so Harms. Der Minister fügte hinzu, dass „die Fahrgäste im Idealfall gar nichts davon merken werden“, denn Takt, Beschäftigte, Fahrtstrecken, selbst das IT-System werden übernommen – allerdings nicht dauerhaft, sondern nur für zwei Jahre. Eine andere Regelung lässt das europäische Vergaberecht für diese Notmaßnahme nicht zu.

Innerhalb der kommenden zwei Jahre müssen die von Abellio befahrenen Strecken neu geregelt werden. An der Ausschreibung kann sich auch die SWEG beteiligen, sagte Hermann. „Wir beenden mit der nun fixierten Zwischenlösung die unsichere Phase und bereiten ein faires und transparentes Vergabeverfahren vor“, so der Grünen-Politiker. „Wir sehen das als Chance für die SWEG, dauerhaft Engagement zu zeigen“, betonte Harms. Das Besondere an der Ausschreibung: Es geht nicht nur um Netz und Betrieb, sondern um das Abellio-Gesamtpaket, inklusive aller derzeit Beschäftigten. Hermann: „Sonst müssten die Mitarbeiter in zwei Jahren um ihre Arbeitsplätze fürchten, das wäre fatal.“

Toni Schreiner, Abellio-Betriebsratsvorsitzender in Stuttgart, dankte in der Pressekonferenz für die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Die Mitarbeiter seien froh, dass die Arbeitsplätze erhalten und das Unternehmen nicht zerschlagen worden sei.

Rolf Schafferath, Vorsitzender der ABRB-Geschäftsführung, äußerte sich nach der Videokonferenz per Pressemitteilung. „Die Übergabe an eine neue Gesellschafterin ist nicht die Lösung, die wir angestrebt haben. Dennoch stand für Abellio stets die Sicherung aller Arbeitsplätze und die Stabilität der Verkehre im Stuttgarter Netz im Fokus. Dies ist geglückt“, so Schafferath.

Der Name Abellio Rail Baden-Württemberg wird noch für eine Übergangsphase Bestand haben, die Namensfindung sei noch nicht abgeschlossen, sagte Harms. „Wir werden die Züge aber nicht in der Silvesternacht umspritzen“, scherzte der Verkehrsminister mit Blick auf die Schriftzüge auf den Bahnen.

Das Ministerium für Verkehr, die SWEG und die ABRB haben alle Detailfragen für den Übergang der Gesellschaft im Januar geklärt. Die Einigung wurde am Mittwoch notariell beurkundet. Was jetzt noch fehlt, sind laut Hermann einige Formalitäten. Die Gläubigerversammlung muss Anfang Dezember dem Verfahren zustimmen und das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens einleiten.