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Mundelsheim vor historischer Abstimmung

Ackerflächen oder Gewerbepark: Wie soll sich das Gebiet „Benzäcker“ zwischen Obsthalle und Autobahn entwickeln? Darüber stimmen die Mundelsheimer am Sonntag bei einem Bürgerentscheid ab. Archivfoto: Alfred Drossel
Ackerflächen oder Gewerbepark: Wie soll sich das Gebiet „Benzäcker“ zwischen Obsthalle und Autobahn entwickeln? Darüber stimmen die Mundelsheimer am Sonntag bei einem Bürgerentscheid ab. Foto: Alfred Drossel
Vor einer für ihren Ort wegweisenden Entscheidung stehen die Mundelsheimer am Sonntag: Beim Bürgerentscheid am 29. Mai stimmen sie darüber ab, ob nahe der Autobahn ein Gewerbepark entstehen soll. Worum es genau geht, wie der Bürgerentscheid funktioniert und wie es danach weitergeht – die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.
Mundelsheim.

Worum geht es?

Im Kern geht es um die Frage, ob auf Mundelsheimer Gemarkung ein interkommunaler Gewerbe- und Innovationspark entwickelt werden soll. Entstehen könnte dieser auf den „Benzäckern“ – auf einem 20 Hektar großen Gebiet an der Landesstraße, zwischen der Obsthalle und der Autobahn 81. Derzeit befinden sich dort Ackerflächen. Welches Gewerbe sich genau ansiedeln soll, ist noch nicht entschieden – die Kommunen wünschen sich aber insbesondere innovative, moderne Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen der Digitalisierung, Wasserstoffproduktion, Elektromobilität oder künstlicher Intelligenz. Entsprechende Anfragen gibt es offenbar bereits. Ausdrücklich nicht erwünscht sind reine Lager- und Logistikhallen, Autohäuser, Tankstellen oder Fast-Food-Restaurants. Auch ein Deponiestandort wird ausgeschlossen.

Über was genau stimmen die Mundelsheimer am kommenden Sonntag ab?

Auf dem Stimmzettel steht folgende Frage: „Soll die Gemeinde Mundelsheim darauf hinwirken, dass mit der interkommunalen Entwicklung des regionalen Gewerbeschwerpunktes ‚Benzäcker‘ begonnen wird und die hierzu erforderlichen Maßnahmen (Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes) eingeleitet werden?“ Diese etwas lange Formulierung heißt eigentlich nur: Soll das Gewerbegebiet entwickelt werden? Die Bürger können „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen.

Warum ein Bürgerentscheid?

Bürgermeister Boris Seitz und die Gemeinderäte sprechen von einer „historisch weitreichenden Entscheidung“ für Mundelsheim, bei der man die Bürger mitnehmen müsste. Sie haben deshalb den Bürgerentscheid angestoßen. Es ist übrigens nicht der erste in der Kommune: 1982 stimmten die Mundelsheimer über den Bau der Käsberghalle ab. Und erst vor wenigen Jahren, 2018, ging es um das Neubaugebiet Seelhofen IV: Beim Bürgerentscheid stimmte eine deutliche Mehrheit dafür, das Gebiet zu erschließen. Eine Bürgerinitiative wollte das verhindern.

Wie sind die Positionen?

Bürgermeister, Gemeinderat, der Verband Region Stuttgart und Wirtschaftsvertreter sehen im Gewerbepark viele Vorteile für Mundelsheim und die gesamte Region. Sie argumentieren unter anderem mit zusätzlichen – auch wohnortnahen – Arbeitsplätzen und mehr Gewerbesteuer, die in die Ortsentwicklung investiert werden könnte. Als Argumente genannt werden auch immer wieder der Standort nahe der Autobahn und die immense Nachfrage nach großflächigen Gewerbearealen im Großraum Stuttgart. Die „Benzäcker“ seien eine der letzten größeren zusammenhängenden gewerblich nutzbaren Flächen in der gesamten Region.

Kritiker von Naturschutzverbänden und -organisationen oder die Attac-Regionalgruppe verweisen darauf, dass die Region ohnehin schon stark belastet sei – und diese Belastung durch den Gewerbepark noch deutlich zunehmen werde. Wertvoller Lebens- und Erholungsraum für Mensch und Tier gehe verloren, Flächen würden weiter versiegelt und somit auch Bauern ihre Verdienstgrundlage entzogen. Durch die Vernichtung wertvoller Ackerflächen fehle der Boden für den Anbau von regionalen Lebensmitteln. Auch der zusätzliche Verkehr und weitere Emissionen werden als Gegenargumente vorgebracht.

Beide Parteien hatten zuletzt auch den Starkregen für ihre Argumentation genutzt, der am 19. Mai unter anderem in Mundelsheim für Zerstörungen gesorgt hatte.

Wie wurde informiert?

Im Vorfeld des Bürgerentscheids konnten sich die Mundelsheimer so umfassend informieren, wie bei kaum einem anderen Projekt in der Kommune bisher. Es gab verschiedene Vor-Ort-Termine, Informationsveranstaltungen unter anderem für Jungwähler und mit den Nachbarkommunen, außerdem eine Einwohnerversammlung. Begleitet wurde der Prozess von einem Bürgerforum.

Gegner und Befürworter haben sich zudem in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, die ebenfalls auf verschiedenen Wegen informierten.

Wie läuft die Abstimmung am Sonntag?

Es gibt nur ein Wahllokal im Ort – in der Käsberghalle. Dort können die Bürger von 8 bis 18 Uhr abstimmen. Auch Briefwahl ist möglich. Bürgermeister Boris Seitz rechnet zwischen 19 und 19.30 Uhr mit einem Ergebnis, das dann vor Ort bekanntgegeben wird. Wahlberechtigt sind 2800 von rund 3400 Einwohnern. Abstimmen dürfen alle Mundelsheimer ab 16 Jahren, die EU-Staatsbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Welche Mehrheiten sind nötig?

Bei einem Bürgerentscheid gilt die einfache Mehrheit. Die gestellte Frage ist also in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Allerdings muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bürger betragen. Bei 2800 Stimmberechtigten in Mundelsheim liegt die Mehrheit der gültigen Stimmen bei mindestens 560. Wird das Quorum verfehlt, entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Wie geht es weiter?

Stimmen die Mundelsheimer für den Gewerbepark, werde man das Projekt weiter vorantreiben, sagt Bürgermeister Seitz. Die Gründung eines Zweckverbands steht an und die Gespräche mit den Flächeneigentümern in den „Benzäckern“ – immerhin um die 100. Baubeginn könnte im Idealfall in drei bis vier Jahren sein.

Und wenn die Mehrheit dagegenstimmt? „Dann war es das mit dem Projekt“, sagt Seitz. Wobei es noch ein Hintertürchen gibt: Ein Bürgerentscheid kann innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.