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Nagelpistolen-Mann muss in Psychatrie

Landgericht Heilbronn hält 32-Jährigen für eingeschränkt in der Schuldfähigkeit – Schwere paranoide Psychose als Grund für Einweisung

Erdmannhausen. Das Landgericht Heilbronn hat den 32-jährigen Mann, der mit einer Nagelpistole in seinem Haus in Erdmannhausen zwei Polizisten bedrohte, in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Der Grund: Der Mann hat die Tat, die als Widerstand gegen Vollstreckungsorgane gilt, im Zustand einer schweren paranoiden Psychose begangen, ist daher erheblich eingeschränkt in der Schuldfähigkeit, aber er bildet eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Schon seit Ende April dieses Jahres befindet sich der Beschuldigte in der geschlossenen psychiatrischen Anstalt in Weinsberg, nachdem ihn die Polizei nach dem Vorfall vom 24. April dorthingebracht hatte. Ihm wurde vorgeworfen, an jenem Apriltag in Erdmannhausen zunächst mit einem Akkuschrauber die Reifen mehrerer geparkter Fahrzeuge vor seinem Elternhaus durchbohrt und damit beschädigt zu haben. Daraufhin war die alarmierte Polizei mit einem Beamten und einer Beamtin zum Tatort geschickt worden, wo sie der 32-Jährige bereits durch lautes wirres Schreien aus dem Fenster empfing und dabei auch zahlreiche Gegenstände aus dem Fenster in Richtung der Polizei und deren Streifenfahrzeug warf.

Beim Versuch, den Mann zu befragen, war die Situation vor der Türe seines Zimmers im Obergeschoss des Hauses eskaliert, er bedrohte die beiden Ordnungshüter mit einer Nagelpistole. Der Beamte versuchte noch, den Arm des Angeklagten mit der Nagelpistole nach unten zu drücken, jedoch vergeblich. Dann musste er vor der Bedrohung ins Treppenhaus flüchten. Die Polizeimeisterin gab daraufhin in Notwehr und Selbstschutz mit ihrer Dienstwaffe drei Schüsse auf den Angeklagten ab und verletzte ihn. Der Vorsitzende Richter der 14. Strafkammer des Heilbronner Landgerichts betonte gestern im Urteil, dass die Polizei damals zu Recht die Dienstwaffe eingesetzt hatte. Das aggressive Verhalten des Mannes habe zu dem Schritt geführt. Immerhin habe der 32-Jährige enormes Glück gehabt, sagte der Richter. Es hätte für ihn auch tödlich enden können.

Der Mann ist für die Bedrohung mit der Nagelpistole infolge eines schizophrenen Schubs erheblich bis gänzlich eingeschränkt schuldfähig. Daher konnte man ihn zu keiner Haftstrafe verurteilen. Die Heilbronner Richter mussten entscheiden, was mit ihm zu geschehen hat, zumal der 32-Jährige in seinem krankhaften Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer formulierte und deshalb die Unterbringung in der Psychiatrie beantragte. Es sei auch nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte weitere Gewalttätigkeiten im Zustand einer Psychose begehe, heißt es in dem Urteil, wobei das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts und des psychiatrischen Sachverständigen folgte. Zudem sei der Mann bezüglich seiner Krankheit uneinsichtig. Dadurch erhöhe sich die Wiederholungsgefahr. Er selbst hatte in seinem „letzten Wort“ noch betont, dass er in seinem Haus mache, was er wolle.

Wie sich herausstellte, ist der 32-Jährige schon seit dem Jahr 2011 ein Fall für die Psychiatrie. Er hatte Angst vor Elektrizität, schnitt Zuleitungen zu Geräten durch und verursachte mit einer Schere einen Kurzschluss, damit kein Strom mehr ins Haus fließt. Wie lange er in der Weinsberger Klinik behandelt werden muss, entscheiden die Ärzte. Der Gutachter geht von einer mehrere Jahre dauernden Behandlungszeit aus. Eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung mit ambulanter Behandlung schließen die Richter aus, weil die Medikamentenverabreichung überwacht werden muss.