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Nur geringe Haftstrafen für Dealer

Das Stuttgarter Landgericht hat nach drei Monate dauernder Verhandlung vier Männer aus Ludwigsburg, Murr, Bietigheim und Leonberg wegen Drogenhandels und Beihilfe zu milden Freiheitsstrafen von zwei bis zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter gehen davon aus, dass die Gruppe 63,9 Kilo Drogen in dem Umlauf brachten.

Kreis Ludwigsburg. Der Fall war für die Richter der 5. Großen Strafkammer nicht einfach zu lösen. Die vier Männer, mit italienischen, serbischen und albanischen Wurzeln hatten in ihrem Prozess mehrere Wochen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen. Letztlich wurde nur ein kleiner Teil aus der Anklageschrift eingeräumt, der durch die Ermittlungsbehörden ja auch bereits nachweisbar war.

Selbst der Auftritt eines ehemaligen Mittäters im Zeugenstand, der sich zwar selbst beschuldigte, aber über die Kenntnisse seiner vier im Saal sitzenden Freunde nichts sagte, konnte das Gericht in der Findung der Hintergründe und der tatsächlichen Aktivitäten der Vier in dem großen Deal nicht bis ins letzte Detail erhellen. Den Namen des eigentlichen Auftraggebers verschwieg er.

Festgestellt hingegen hat das Gericht jetzt, dass am 12. Mai vergangenen Jahres ein fünfter Mittäter in Spanien mehrere Kisten in seinem Lastzug einlud, in denen in Plastiksäcken genau 63,5 Kilo Marihuana guter Qualität verstaut waren. Diese große Menge Drogen sind von einem anderen Mitglied der Gruppe, der bereits vor einer anderen Stuttgarter Strafkammer verurteilt wurde, bestellt und auch im Voraus bezahlt worden. „Ungewöhnlich ist das“, sagte gestern im Urteil der Vorsitzender Richter der Strafkammer, weil seiner Meinung nach in Drogengeschäften immer hinterher bezahlt werde.

Festgestellt haben die Richter aber durch Vernehmungen anderer Zeugen und den abgehörten Telefonaten der Angeklagten, dass der Lastzug einige Tage später, nämlich am 16. Mai, zunächst von den Angeklagten nach Renningen geleitet wurde, weil man dort in einer angemieteten Lagerhalle die Kisten in einen Sprinter umladen wollte. Auf einem öffentlichen Parkplatz, wie zunächst in Murr geplant, hätte es zu viel Aufsehen erregt. Erst dann sollte das Auto nach Murr weiterfahren.

Doch auch dazu kam es nicht, wie es jetzt im Urteil heißt. Der Laster wurde nach Leonberg umgeleitet und dort sei dann in der Tiefgarage eines der vier Angeklagten, der in dem darüber liegenden Mehrfamilienhaus eine Wohnung hatte, die Lieferung umgeladen und gleich verteilt worden. Insgesamt 29 Kilo habe einer der Vier an sich genommen, weitere 35 Kilo seien anderweitig vermarktet worden. Was mit dem Rest geschah, blieb bisher ungeklärt.

Für die Mithilfe von drei der vier Angeklagten soll der Hintermann dieses Transports jeweils 200 Euro Spesen versprochen haben. Ob das Geld bezahlt wurde, bleibt unbeantwortet. Lediglich der Zeuge, der nach seinen Angaben an der Vorbereitung der Fracht beteiligt war, hat seine 200 Euro erhalten.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass das Quartett auch für den Vertrieb der Drogen an Konsumenten im Landkreis Ludwigsburg verantwortlich sei und dabei ein Reingewinn von gut einer viertel Million Euro im Raume stand. Jetzt stellt die 5. Strafkammer am Landgericht fest, dass es sich um höchstens 72000 Euro gehandelt haben könnte. Aber auch hier habe man keine genauen Zahlen.

Für die Staatsanwaltschaft ist das Ergebnis dieses Prozesses nicht ganz zufriedenstellend. Der Ankläger hatte gegen den 32-jährigen Hauptbeschuldigten aus Bietigheim eine fünfjährige Haftstrafe beantragt. Herausgekommen sind nur zweieinhalb Jahre.

Jeweils zwei Jahre Haft – nur wegen Beihilfe zum Drogenhandel – setzte es für die beiden 35-jährigen Männer aus Murr, die zudem zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zwei verhängte Haft-Jahre hingegen muss der Vierte im Bunde, ein 34-Jähriger aus Ludwigsburg, absitzen. Aufgrund der „lückenhaften Beweislage“ hatten alle Verteidiger Freisprüche beantragt.