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Online-Sitzungen: Wie viel Öffentlichkeit darf es sein?

Gute Erfahrungen mit Hybridsitzungen, also einem Mix aus Präsenz und online, hat die Stadtverwaltung schon in der Vergangenheit gemacht. Hier tagt der Gemeinderat am 16. Dezember 2020 in lockerer Rund im Forum, einzelne Stadträte werden per Video daz
Gute Erfahrungen mit Hybridsitzungen, also einem Mix aus Präsenz und online, hat die Stadtverwaltung schon in der Vergangenheit gemacht. Hier tagt der Gemeinderat am 16. Dezember 2020 in lockerer Rund im Forum, einzelne Stadträte werden per Video dazugeschaltet. Foto: Hans-Peter Jans
Mit hohen Corona-Infektionszahlen finden die Sitzungen des Gemeinderats bis mindestens Ende Januar online statt. Um das Publikum in öffentlichen Sitzungen nicht auszuschließen, überträgt die Stadt diese auf Leinwand ins Kulturzentrum.

Ludwigsburg. Es klingt unkompliziert: Finden Gemeinderatssitzungen online statt, können sich Besucher – analog zu gestreamten Veranstaltungen – per Link einklinken und als Zuschauer teilnehmen. Technisch mühelos machbar, rechtlich jedoch problematisch und gar nicht einfach: Der Internetzugang ist nicht barrierefrei und schließt diejenigen aus, die kein Internet oder das nötige Equipment besitzen. Die Lösung laut Gemeindeordnung: Die Kommunen müssen parallel zur Videositzung öffentlich zugängliche Räume vorhalten, in denen Besucher per Leinwand die Sitzungen verfolgen können.

So wird es nun auch Ludwigsburg praktizieren, wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilt: Die öffentlichen Teile der Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen werden in den Kleinen Saal im Kulturzentrum übertragen. Erlaubt sind acht Personen, die den Raum mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten und mindestens 1,50 Meter Abstand halten müssen.

Videokonferenzen möglich machte die Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württembergs im Mai 2020, die Beratungen und Beschlüsse online ausdrücklich erlaubt. Zwar galt diese nur bis 31. Dezember 2020, aber wie die meisten Kommunen auch hat Ludwigsburg die Möglichkeit genutzt, die Änderung in der eigenen Hauptsatzung zu verankern. Darauf hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) ausdrücklich hingewiesen – damit sicherten sich die Städte und Gemeinden die Möglichkeit der Videositzung mit oder auch nach Corona in ähnlich schweren Lagen.

Städtetag will Livestream möglich machen

Der Städtetag würde da gerne weiter gehen: Videokonferenzen sind erlaubt, der Livestream für das Publikum ist es nicht. „Skurril“ nennt das Städtetagsdezernent Norbert Brugger. Einerseits sei Baden-Württemberg Vorreiter gewesen in der Einrichtung von Online- und Hybridsitzungen, andererseits hinke es in Sachen Online-Beteiligung der Öffentlichkeit hinterher. Aktuell hat der Städtetag sich eine Abfuhr von Strobl geholt, der sich dieser Möglichkeit verweigert. „Nach der Wahl werden wir eine neue Initiative starten“, kündigt Brugger an. Das Ziel des Städtetags: Online-Sitzungen live streamen zu können und dies ebenfalls in der Hauptsatzung zu verankern. Damit sparten sich die Kommunen auch den Aufwand, jedes Mal die Erlaubnis der Stadträte zum öffentlichen Streamen einzuholen.

Durch die Bank begrüßen die Gemeinderatsfraktionen nach einer LKZ-Umfrage die Videositzungen respektive halten sie für machbar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei unabdingbar, so der Tenor. Im Ältestenrat am Montag sollen alternative Sitzungsformen beraten werden, die Stadträte halten nach LKZ-Informationen trotz einer Affinität zur Präsnez die Fortführung von Streaming- oder Hybrid-Konzepten auch nach Corona in besonderen Situationen für diskutabel.