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Polizeieinsatz wegen Valentinstagsständchen

Symbolbild: alexlmx - stock.adobe.com
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Nachbar beschwert sich über Freiluftkonzert – Zudem zu geringer Corona-Abstand der Zuhörer moniert

Tamm. 14. Februar, Valentin, Tag der Verliebten, der Präsente und der Überraschungen. Eine solche gab es auch mit einem Ständchen in der Bissinger Straße in Tamm, eine Frau hatte dafür einen Sänger gebucht, lauscht mit ihrem Mann auf dem Balkon. Die Überraschung gelang – allerdings nicht so, wie sich die Beteiligten das vorgestellt hatten. Denn zu den Zuhörern gesellte sich auch die Polizei. Und nahm die Personalien des Sängers auf.

Zu sehen ist das auf einem kurzen Video, das am Sonntag in den sozialen Netzwerken die Runde machte, und auch eine LKZ-Leserin erreichte, die sich daraufhin in der Redaktion meldete. Sie könne überhaupt nicht verstehen, warum die Polizei alarmiert wird und der junge Mann möglicherweise mit Strafe zu rechnen hat. „Gerade in diesen Zeiten, wo das Soziale immer mehr zurückgeht. Das war doch eine tolle Geschichte!“

Und das findet, so meint man herauszuhören, auch Peter Widenhorn, Sprecher des Ludwigsburger Polizeipräsidiums. Seine Kollegen waren am Sonntagnachmittag von einem Nachbarn gerufen worden, der sich wegen Lärms beschwert habe, berichtet er. Es sei zwar in der Tat ziemlich laut gewesen, durch die Verstärkeranlage. „Aber es hat sich gut angehört“, so Widenhorn – kein Wunder, der Sänger, Rino Palumbo, verdient damit schließlich Geld, trat auch schon bei einem TV-Wettbewerb auf. Auch er hat ein Video gepostet, gut 16 Minuten lang, auf dem man ihn sieht und hört – ehe die Polizei anrückt.

Problematisch aus deren Sicht war aber nicht nur der Lärm, sondern auch dass immer mehr Zuhörer dazugekommen und die Corona-Abstände nicht mehr eingehalten worden seien, sagt Widenhorn – dem aber widersprechen Tammer, die das Ganze live mitbekommen hatten, und auch auf den Videoausschnitten sind keine Menschentrauben zu sehen, vereinzelt stehen Pärchen am Straßenrand.

Doch unabhängig davon gab es ja noch die Lärmbeschwerde des Nachbarn. Dem Sänger seien aber keinerlei Nachteile aus seinem kleinen Konzert erwachsen, sagt Widenhorn.

Das zumindest beruhigt die LKZ-Leserin, wenngleich sie die Erklärung der Hintergründe nur noch mehr ärgert. „Was sind das nur für Nachbarn? Sind wir keine Menschen mehr? Das tut doch keinem weh!“, sagt sie. Ähnlich über den Beschwerdeanrufer äußern sich auch andere Tammer, die das Video gesehen haben, ehe es die Facebook-Nutzerin, die es hochgeladen hatte, wieder löschen musste – nachdem sie ebenfalls von der Polizei Besuch bekam. Denn darauf seien Polizisten zu sehen und hören gewesen, die Filmaufnahmen und deren Verbreitungen mit Blick auf das Recht am eigenen Bild und dem gesprochenen Wort nicht zulässig, hieß es zur Begründung.

Immerhin: Auch das hat offenbar keine rechtlichen Konsequenzen – und zumindest die Polizei hat da Herz bewiesen.