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Amtsgericht
23-Jähriger wegen illegalem Autorennen in der Innenstadt verurteilt

Foto: Ralf Hirschberger/dpa
23-Jähriger wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in der Innenstadt verurteilt – Sein 326-PS-Auto muss er jetzt verkaufen

Ludwigsburg. Sein Faible für schnelle Autos hat einem jungen Ludwigsburger am Dienstagmorgen eine Vorladung des Amtsgerichts beschert. Die Anklage: Der 23-Jährige hat sich im April ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geliefert – nicht mit einem anderen PS-Protz, sondern mit der Polizei.

An jenem Abend hatte sich der Angeklagte gegen 20 Uhr in seinem Fahrzeug auf dem Arsenalplatz aufgehalten. Ein beliebter Treffpunkt der sogenannten Poserszene, die dort ihre getunten Fahrzeuge zur Schau stellt. Als er den Parkplatz verließ und in die Arsenalstraße in Richtung Wilhelmgalerie einbog, gab er zur Belustigung der Kollegen Gas und fuhr – mit quietschenden Reifen, wie er der Richterin erzählt – nach links in die Wilhelmstraße weiter. Zuvor habe er noch ein auf der Arsenalstraße stehendes Fahrzeug überholt und sei dabei mit den rechten Reifen über den Bürgersteig gefahren.

Als er die Wilhelmstraße in Richtung Uhlandstraße hinabrollte, habe er es dann mit der Angst zu tun bekommen, als er im Rückspiegel das Blaulicht eines Polizeifahrzeugs sah. Statt anzuhalten, trat er aufs Gaspedal. „Ich habe schon ordentlich Gas gegeben“, räumt er ein. „Ich hatte einen Blackout, war wegen des Blaulichts in Panik, weil ich mit quietschenden Reifen aus dem Arsenalplatz raus bin.“

Eine wilde Verfolgungsjagd setzte ein, erst durch die Uhlandstraße, dann weiter durch die Abelstraße. Dort brach die Polizei den Einsatz ab. Am Beginn der Abelstraße habe sein Tacho 120 Stundenkilometer angezeigt, berichtet der als Zeuge geladene Beamte. Angesichts der beengten Straßenverhältnisse sei er dann auf die Bremse getreten. „Das konnte ich nicht mehr verantworten und habe ihn dann aus den Augen verloren.“

Kurze Zeit später stoppte auch der Angeklagte und stellte sein Auto auf dem Parkplatz der Feuerwache in der Marienstraße ab. Das kam einem Feuerwehrmann verdächtig vor. Zumal kurz darauf zwei Polizeiautos mit Blaulicht vorbeigefahren seien, berichtet der Brandhüter. Aus dem Gebäude habe er den Angeklagten darauf hingewiesen, dass dessen Fahrzeug auf einem nichtöffentlichen Parkplatz stehe. Der Mann habe sich dennoch zu Fuß entfernt, daraufhin alarmierte der Feuerwehrmann das Polizeipräsidium.

Bei seiner Verhaftung habe sich der 23-Jährige kooperativ verhalten, erzählt der Polizist. „Er war sehr ruhig, nicht aggressiv, hat sich widerstandslos festnehmen lassen. Ein wenig schien er selbst überrascht von der Situation.“

Dass es so weit kam, hat sich der Angeklagte selbst zuzuschreiben. Er sei mit einer Kollegin in der Innenstadt Streife gefahren, so der Beamte, dabei hätten sie routinemäßig den Arsenalplatz angesteuert. Kaum auf dem Parkplatz angekommen, habe er einen heulenden Motor und quietschende Reifen vernommen. Der Angeklagte sei mit seinem Auto so rasant in die Arsenalstraße eingebogen, dass das Heck des Fahrzeugs ausgebrochen sei. Mit seiner Kollegin entschied er sofort, die Verfolgung aufzunehmen. Doch obwohl der Einsatzwagen selbst fast 200 Pferdestärken stark ist, reichte die Motorleistung nicht aus, um den 326-PS-Boliden einzuholen.

Der Verteidiger hob in seinem Plädoyer hervor, dass sein Mandant die Tat eingeräumt und bereits mehrere Beratungen bei einer Verkehrspsychologin absolviert hat, zudem weder Alkohol noch Drogen konsumiere. Tatsächlich schlug ein Alkoholtest nach der Spritztour nicht an, der Mann hatte offensichtlich völlig nüchtern Gas gegeben. Laut automatischer Geschwindigkeitserfassung seines eigenen Fahrzeugs war er mit fast 102 Stundenkilometern durch die Innenstadt gerast.

Die Richterin verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro, damit gilt der 23-Jährige nicht als vorbestraft. Der Führerschein, den er bei seiner Verhaftung abgeben musste, bleibt mindestens für ein weiteres halbes Jahr gesperrt.

Sein Auto, derzeit etwa 40000 Euro wert, muss er binnen drei Monaten verkaufen und 7000 Euro des Erlöses an die Staatskasse abgeben. Der Staatsanwalt hatte sogar eine Beschlagnahmung gefordert. „Sie müssen erkennen, dass ein Auto kein Spielzeug ist und bei einem solchem Tempo zur Waffe wird“, las ihm die Richterin die Leviten. „Wenn Sie das nicht einsehen, werden Sie bald wieder hier landen.“