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Schule beschäftigt die Gerichte

Kaum fertig, schon werden die ersten Mängel an der Gemeinschaftsschule deutlich. Foto: Alfred Drossel
Kaum fertig, schon werden die ersten Mängel an der Gemeinschaftsschule deutlich. Foto: Alfred Drossel
Schon jetzt erste Schäden erkennbar – Stadt hat Zahlungsstopp veranlasst

Sachsenheim. Der Ärger mit Planer und Handwerkern beim Bau der Gemeinschaftsschule beschäftigt jetzt auch die Gerichte. Es wird befürchtet, dass sich die Auseinandersetzung über Jahre hinzieht.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt, für die Niederschlagung der gegen die Stadt gerichteten Ansprüche sowie der Wahrung ihrer Interessen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Döring als Prozessbevollmächtigten zu benennen. Dies beinhaltet das Verfassen der Klageerwiderung sowie das Durchsetzen von Rechtsansprüchen vor dem Landgericht.

Beim Bau der Schule habe es Koordinationsprobleme auf der Baustelle und Planungsdefizite gegeben, sodass es keine reibungslose Abwicklung der Sanierungsmaßnahme gegeben habe, berichtete Michael Miorin-Bellermann vom Fachbereich Bau. Nicht zuletzt sei es dadurch zu einer weiteren, nicht unerheblichen, Bauzeitverlängerung über den vom Generalplaner genannten Fertigstellungstermin zu Ostern 2021 gekommen.

Trotz Übergabe an die Schule am 13. September seien bis heute wichtige Details nicht gelöst, so Miorin-Bellermann. Dies habe nicht nur Ressourcen im Hochbau gebunden, sondern einen monetären Schaden bei der Stadt verursacht, etwa durch verlängerte Nutzungszeiten der Interimscontainer sowie Standzeiten von Gerüst und Baustelleneinrichtung.

Schon jetzt zeichneten sich Ausführungsmängel im Bereich der Fassade ab, die auf fehlende Planung und/oder Koordination zurückzuführen seien, sagt Miorin-Bellermann. Aufgrund der in mehreren Protokollen dokumentierten mangelhaften Leistung des Generalplaners sehe sich die Stadt veranlasst, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und einen vorläufigen Auszahlungsstopp der im März 2021 vorgelegten Abschlagszahlung des Generalplaners in Höhe von rund 242 255 Euro zu veranlassen. Der Planer sieht sich dazu veranlasst, einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Stuttgart zu erwirken und in Folge Klage, beim Landgericht Heilbronn einzureichen. Mit einer Beilegung des sich anbahnenden Streites werde wohl dieses Jahr nicht mehr zu rechnen sein, vermutet Miorin-Bellermann, so dass die Stadt vorsorglich eine Übertragung der Haushaltsmittel in das folgende Jahr beantragt habe. Darüber hinaus seien Mängel im Bereich der Fassade und Sockelzone so eklatant, dass auch hier eine Klärung voraussichtlich nur über einen vom Gericht bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich werde.

Stadträtin Helga Niehues (SPD) ärgerte sich in der Sitzung über das ganze Verfahren um die Schule.