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Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH

Karlsruhe (dpa) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als «Kundin» und nicht als «Kunde» angesprochen werden wollte.