1. Startseite
Logo

Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Von einem minder schweren Fall wird vor Gericht gesprochen, wenn im Affekt gehandelt wurde. Dies galt es im Fall der 30-Jährigen vor dem Landgericht Heilbronn zu klären. „Es war ein ungewöhnliches Verfahren, in dem wir viel gehört und gesprochen haben über die Lebensumstände der Angeklagten“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es gehe um ein Neugeborenes, dem „kurz nach der Geburt das Leben genommen wurde“, betonte er. Er rechnete der Angeklagten an, dass sie ein Geständnis ablegte, und glaubt ihr, dass sie die Schwangerschaft verheimlichen wollte aus Angst um ihre Existenz. Aus Angst, das Kind könnte schreien, habe sie Nase und Mund mit einem Tuch zugedrückt, dabei in Kauf nehmend, dass das Kind stirbt. Der Leichnam des Babys sei voll ausgebildet gewesen, es habe laut Rechtsmedizin fünf bis 30 Minuten gelebt.