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Stadtkern wird unter Schutz gestellt

Blick vom Kaltenstein aus auf die Vaihinger Innenstadt. Foto: A. Arning
Blick vom Kaltenstein aus auf die Vaihinger Innenstadt. Foto: A. Arning
Der historische Stadtkern von Vaihingen ist per Satzung unter Schutz gestellt worden. Daraus ergeben sich bei geplanten Veränderungen umfangreiche Genehmigungspflichten.

Vaihingen. „Die Altstadt von Vaihingen hat sich bis heute als geschlossener historischer Stadtkern erhalten und besitzt eine sehr hohe Dichte an historischer Bausubstanz sowie an erhaltenen Straßen- und Platzräumen“, attestiert das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium. Es bestehe daher aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung der Gesamtanlage einschließlich Burg, „Heilbronner Vorstadt“ und den Grünstrukturen/Bürgergärten in den Enzauen. Vor allem die Bürgergärten seien als ungestörtes Beispiel einer solchen Gartenanlage heutzutage eine Seltenheit.

Imposante Silhouette

Das geschützte Bild der Gesamtanlage mit ihrer imposanten Silhouette wird laut Landesamt zudem besonders geprägt durch den mittelalterlichen Stadtgrundriss mit Marktplatz und historischem Rathaus, der Mühlstraße und der Stuttgarter Straße (ehemalige Fernstraße), durch das Schloss Kaltenstein samt vorgelagerter Weinberge und Schenkelmauern – von dort aus entstand auch unser Bild – sowie durch eine Vielzahl denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude. Der Bereich erstreckt sich mit etlichen Zacken zwischen dem Schloss und der Gerberstraße/Franckstraße, zwischen der Enz und der Dammstraße. Ausgegrenzt ist das Engel-Areal zwischen Grabenstraße und Friedrichstraße.

Was genehmigt werden muss

Ein Auszug aus der Satzung, macht klar, was nun Genehmigungen bedarf. Dazu zählt beispielsweise die Errichtung, Veränderung und der Abbruch baulicher Anlagen und anderer Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen. Das sind insbesondere Veränderungen an Dächern (zum Beispiel Eindeckungen, Aufbauten, Einschnitte, Fenster) und an den Fassaden (Balkone, Türen, Türeinfassungen, Fenster, Fenstereinfassungen, Klappläden, Verputze, Verkleidungen, Farben). Das Anbringen von Rollläden, Markisen, Werbeanlagen, Automaten, Schaukästen, Antennen-, Funk-, Satellitenanlagen, Anlagen zur Solarnutzung (Photovoltaik und Thermie) muss genehmigt werden. Auch Veränderungen an nicht überbauten Freiflächen oder im öffentlichen Verkehrsraum sind der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt (nicht dem Landesamt) vorzulegen.

Im Rahmen der Genehmigung erfolgt eine Abwägung öffentlicher und privater Belange. Als öffentliche Belange sollen insbesondere auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes umfassend gewürdigt werden. Werden an dem geschützten Bild der Gesamtanlage rechtswidrig Veränderungen vorgenommen, die nicht genehmigungsfähig sind, kann die Wiederherstellung angeordnet werden. Auch Geldbußen werden definiert: bis zu 50000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250000 Euro.

Übrigens: Bei der Bürgerbeteiligung im April ging gerade mal eine Stellungnahme ein, in der unter anderem „schnelle und faire Genehmigungsverfahren“ gewünscht wurden. Der Gemeinderat hatte dennoch zu diskutieren.

Man müsse die Innenstadt ansprechender gestalten, dafür sorgen, dass Wohnen attraktiver werde, um eine ausgeglichene Mischung der Bevölkerung zu erreichten, so Gustl Lachenmann (Vaihingen, fraktionslos). Dass im Satzungsentwurf kein Datum stehe, bemängelte Thomas Essig (Grüne, Ensingen). Die Antwort von Bürgermeister Klaus Reitze: „So schnell wie möglich.“ Man müsse dringend auch die Personen erreichen, die kein Amtsblatt lesen, mahnte Peter Schimke (Vaihingen, Die Linke) an. Für Eberhard Zucker (Vaihingen, Freie Wähler) und Eberhard Berg (Kleinglattbach, SPD) ist die aktuelle Gestaltungssatzung ein Problem. Die werde nicht mal von der Verwaltung ernst genommen.

Bürokratie-Monster befürchtet

„Eine überarbeitete Gestaltungssatzung muss reichen“, findet Helga Eberle (Aurich, FDP). Oliver Luithle (Gündelbach, Wir in Vaihingen) warnte vor einem bürokratischen Monster, findet die Satzung aber grundsätzlich gut. Stefan Leibfried (Enzweihingen, CDU) befürchtet Frust bei schleppender Genehmigungsbearbeitung.