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Tunesien: Sami A. darf nicht nach Deutschland ausreisen

Tunis (dpa) - Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wird trotz seiner Fristsetzung vorerst vergeblich auf die Rückkehr des abgeschobenen Islamisten Sami A. warten. Nach Angaben tunesischer Behörden kann Sami A. zurzeit nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden und werde untersucht, hieß es. Außerdem werde gegen sami A. weiter ermittelt. Das Gericht in Gelsenkirchen hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend aus dem nordafrikanischen Land zurückzuholen.