1. Startseite
Logo

Übergriff auf Querdenker-Demo: Lange Haftstrafen für linke Gewalttäter

Vor dem Gerichtsgebäude sichern Polizisten den Prozess. Anhänger der linksextremen Szene demonstrieren. Foto: dpa
Vor dem Gerichtsgebäude sichern Polizisten den Prozess. Anhänger der linksextremen Szene demonstrieren. Foto: dpa
Das Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen zwei junge Männer aus Ludwigsburg und Esslingen gesprochen. Der 26-jährige Ludwigsburger muss wegen schwerer Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch fünfeinhalb, sein Mitangeklagter viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Gericht betonte im Urteil die brutale Tatausführung.

Stuttgart/Ludwigsburg. Im gesicherten Verhandlungssaal, direkt neben dem Gefängnis in Stammheim, hat das Landgericht seit dem 17. Mai gegen die beiden 21- und 26-jährigen Angeklagten aus der gewaltbereiten linken Antifa-Szene verhandelt. Draußen hatten sich an diesem letzten Prozesstag erneut Hunderte Anhänger der Szene zu einer Demonstration versammelt und auf leuchtend roten Transparenten „Freiheit für politische Gefangene“ gefordert. Die Polizei war ebenfalls mit einem Großaufgebot vor Ort.

Mordabsicht nicht nachweisbar

Am 16. Mai vergangenen Jahres haben die beiden Angeklagten am Rande einer Querdenker-Demo unweit des Cannstatter Wasens zusammen mit mindestens 20 bis 50 weiteren schwarz vermummten Mittätern drei Männer schwer verletzt – unter anderem durch Schläge auf den Kopf. Die Opfer sind Mitglieder der rechtsgerichteten Daimler-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“. Die Staatsanwaltschaft unterstellte den Linksextremisten sogar eine Tötungsabsicht.

Das sahen die Richter in ihrem Urteil allerdings anders: Natürlich seien Schläge auf den Kopf eines am Boden liegenden wehrlosen Menschen immer lebensbedrohend, so der Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Doch wirkliche Anhaltspunkte für eine versuchte Tötung und den Tatbestand der Heimtücke seien in der monatelangen Beweisaufnahme nicht nachweisbar aufgetaucht.

Also blieb es bei schwerer Körperverletzung und gemeinschaftlichem schweren Landfriedensbruch. Die beiden Angeklagten haben aus der schwarz gekleideten Gruppe heraus die drei Opfer angegriffen, die gerade auf dem Weg zur Querdenker-Demo waren. Brutal wurde dabei einer der Betriebsräte zu Boden geworfen, wobei hier der 26-jährige Ludwigsburger die aktivere Täterrolle ausübte. Dann folgten gegen den am Boden liegenden Mann Schläge und Sprühattacken mit Pfefferspray, aber hauptsächlich „stampfende Tritte“ auf dessen Kopf. Und zwar so heftig, dass der Mann lebensgefährlich verletzt wurde, mehrere Tage im Koma lag und heute auf einem Auge fast blind ist.

Urteil nach Erwachsenenrecht

Auch das zweite Opfer erlitt durch die Attacke schwere Kopfverletzungen, während der dritte Betriebsrat zwar ebenfalls Schläge und Pfefferspray ins Gesicht abbekam, aber nicht so schwer verletzt wurde. Mit dem Überfall auf die drei Männer, so das Gericht, hätten die beiden Verurteilten die Entscheidung getroffen, „Angst und Schrecken“ gegen die angeblich „rechten Faschisten“ zu verbreiten. Eine Entscheidung, die fast zum Tode geführt habe, so die Urteilsbegründung.

Von der Täterschaft der beiden jungen Männer ist das Gericht überzeugt, wenngleich deren Verteidiger dies in ihren Plädoyers ganz anders sahen: Mangels Nachweis und mangels Zeugenbekundungen seien die Beschuldigten freizusprechen. Dem jedoch widersprach das Ergebnis der Strafkammer, die vor allem die DNA-Erkenntnisse der Polizei und die Aussage eines Informanten aus der Szene würdigten, der den 26-jährigen Ludwigsburger als den Haupttäter bezeichnete. Schon eine Woche vor der Tat war dieser in Ludwigsburg mit einem Schlagwerkzeug unterwegs.

Beide Urteile sind nach dem Erwachsenenstrafrecht gefällt worden und liegen nahe an den Anträgen der Staatsanwältin, die einmal fünf und einmal sechs Jahre Haft beantragte, während die Opferanwälte bis zu zehn Jahre Haft forderten. Man habe bei der Tatausführung keine typischen Jugendverfehlungen erkennen können, vielmehr eine ganz besonders hohe kriminelle Energie sowie eine ideologische Verblendung. Die Angeklagten seien aus der Schlägergruppe heraus fast schon militärisch organisiert vorgegangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben angekündigt, gegen die Schuldsprüche Revision einzulegen.