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Urteil für 33-jährigen Bönnigheimer: In Freiheit, aber ganz eng an der Leine des Gerichts

Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Zwar nicht als freier Mann, aber ohne Handschellen konnte der 33-jährige Bönnigheimer nach dem Urteil den Gerichtssaal verlassen. Das Landgericht Heilbronn hat die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht war überzeugt: Mit einer engmaschigen Betreuung ist die bipolare Störung des jungen Mannes auch ambulant in den Griff zu bekommen.