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Verhandlungen über Geisterhäuser

Die leerstehenden Wohnungen in der Marbacher Straße in Bissingen.Foto: Alfred Drossel
Die leerstehenden Wohnungen in der Marbacher Straße in Bissingen. Foto: Alfred Drossel
Seit vielen Jahren stehen die Häuser am Marbacher Weg in Bissingen leer. Die damalige Besitzerin hatte kein Interesse, die Gebäude zu vermieten oder zu verkaufen. Ähnliches spielte sich auch in Ingersheim ab. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Frau ist inzwischen gestorben und die Erben wollen jetzt offensichtlich verkaufen.

Bietigheim-Bissingen/Ingersheim. Die leerstehenden Wohnungen in Bissingen waren der Verwaltung schon seit Jahren ein Dorn im Auge. In Bietigheim-Bissingen herrscht Wohnungsnot, am Marbacher Weg stehen seit vielen Jahren mindestens acht Wohnungen leer und die Besitzerin will weder vermieten noch verkaufen.

Die gleiche Situation in Ingersheim. In der Andreas-Kieser-Straße stehen ebenfalls seit 2012 gleich vier Doppelhäuser leer. Die gleiche Ausgangslage, die gleiche Besitzerin. Allerdings verfügt die Gemeinde Ingersheim über eine Satzung, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Und das schon seit dem Jahr 2018. Ausschlaggebend dafür waren damals die Geisterhäuser in der Andreas-Kieser-Straße.

Jedoch hat man bisher kaum nach dieser Satzung gehandelt. Es wurde zwar immer wieder der Leerstand angemahnt, allerdings hat sich bisher wenig getan. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Vor einiger Zeit ist die bisherige Eigentümerin gestorben und die Erben wollen offensichtlich verkaufen oder vermieten.

Diese Entwicklung ist inzwischen auch in Bietigheim-Bissingen angekommen. „Bei uns haben sich die Erben gemeldet. Aktuell laufen Gespräche. Aber das Wichtigste ist, dass die Sache sich bewegt und wir vielleicht bald einen Fortschritt sehen können“, sagt Anette Hochmuth, Sprecherin der Stadtverwaltung. Schon in der Vergangenheit wollte die Stadt alle leerstehenden Wohnungen am Marbacher Weg mieten und dann zu vergünstigten Preisen weitergeben. Doch damals blieben die Verhandlungen ohne Erfolg. In Bietigheim-Bissingen konnte man sich bisher nicht zu einer solchen Zweckentfremdungs-Satzung durchringen. „Für uns waren die Effekte bisher nicht erkennbar. Es gibt für die Eigentümer immer Gründe, warum solche Objekte leer stehen. Dann muss man erst einmal nachweisen, dass diese Argumentation nur vorgeschoben ist. Das ist sehr schwierig. Wir haben uns daher entschlossen, auf Gespräche zu setzen“, so Hochmuth.

Aber auch in Ingersheim hat man bisher keine Erfahrung mit der einst beschlossenen Satzung gemacht. Auch hier kam man bisher nicht an der Hartleibigkeit der früheren Eigentümerin vorbei. Ausschlaggebend für die Diskussion war jetzt eine Anzeige im Ingersheimer Amtsblatt, über die ein Doppelhaus vermietet werden sollte.

Auf Nachfrage unserer Zeitung machte die Bürgermeisterin Simone Lehnert deutlich, dass die Zweckentfremdungssatzung bisher noch nicht zur Anwendung kam und auch die Überprüfung der Wohnungen, die Verwaltung vor große Probleme stellen würde.