Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat sich am Dienstag damit befasst, ob der Bebauungsplan im Bereich südlich der Mühlhäuser Straße und nördlich der Straße „Im Wiesengrund“ gültig ist. Er traf noch keine Entscheidung. Das Urteil wird nächste Woche erwartet. Geklagt hat eine Anwohnerin.