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Wo der Abstand richtig teuer wird

Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com
Mit gleich drei Verstößen gegen eine der Coronaregelungen hatte sich nun das Amtsgericht zu befassen.

Asperg/Remseck. Der junge Mann ahnt nichts Böses, als er Anfang Juli einen Brief des Landratsamts erhält. Darin: ein Bußgeldbescheid über 250 Euro. Denn er soll, so der Vorwurf, in der Nacht nach seinem Geburtstag Ende Mai auf einem Parkplatz am Hohenasperg einen zu geringen Abstand zu anderen Personen eingehalten haben. An den Vorfall kann er sich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg noch gut erinnern – und auch, dass die Polizisten damals gesagt hätten, dass dies nur eine Verwarnung sei, schließlich sei das keine große Versammlung, zudem bestünden enge Beziehungen zwischen dem jungen Mann, seiner Verlobten und seinem im gleichen Haus lebenden Bruder, das zufällig dazugekommene Pärchen außen vor lassen. Und: „Wir haben den Abstand eingehalten.“

Das sagt einen Tag später auch ein weiterer junger Mann: Er war, noch während des Lockdowns, auf einem Supermarktplatz in Aldingen von der Polizei kontrolliert, aber nach seiner Aussage ebenfalls nur verwarnt worden. Doch auch er bekam dann einen Bußgeldbescheid über 250 Euro – und wehrt sich ebenso dagegen.

Die beiden sind erst der Anfang, zumindest in Ludwigsburg. Konkrete Zahlen gibt es zwar nicht, aber etwa 65 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronaverordnung sind derzeit anhängig, so Gerichtssprecher Ulf Hiestermann.

„Fingerspitzengefühl fehlt“

Und bei den Rechtsanwälten sind es noch mehr, Tendenz steigend. „Die ganze Welle beginnt erst“, so die Einschätzung von Thomas Raich. Denn erst jetzt würden viele Bußgeldbescheide zugestellt und die späteren Mandanten zunächst ohne Hilfe Einspruch einlegen. Bei seiner Stuttgarter Kanzlei Stirnweiss Brenner sind es etwa 20 Fälle aktuell, noch mehr bei der Ditzinger Kanzlei Karaahmetoglu. Man könne zwar nicht sagen, dass sich sein Schreibtisch biege, so Alexander Freiherr von Malsen-Waldkirch, „aber es sind sehr viele“. Denn in Sachen Corona werde ein Exempel statuiert, das sei auch politisch gewollt. Es sei zwar im Einzelfall richtig, dass der Staat durchgreifen will, doch er vermisst da auch ein gewisses Fingerspitzengefühl. Zum einen, weil aufgrund der sich häufig ändernden Regelungen, was derzeit erlaubt sei, sicher nicht jeder Bürger im Bilde sei.

Kritik übt Malsen-Waldkirch auch an der Höhe der Bußgelder. Er verglich die 250 Euro dabei mit Fällen im Straßenverkehr, da würden „erhebliche Verstöße“ 75 Euro kosten Und im konkreten Fall hätte sein Mandant aus Asperg, der als Azubi 830 Euro brutto verdient, etwa die Hälfte dessen, was er jeden Monat zur Verfügung hat, bezahlen müssen.

Das war dann offenbar für die Richterin das entscheidende Argument. Sie verurteilte den Azubi wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße dann 100 statt 250 Euro.

„Essen packen und weggehen“

Auch für den jungen Mann aus Remseck, der derzeit Sozialhilfe bezieht, wird es aus eben diesem Grund mit 160 Euro etwas günstiger, dazu kommen jeweils Gerichtsgebühren im zweistelligen Bereich. „So viel Geld, ich kann das unmöglich bezahlen“, so eine Begründung für seinen Einspruch. Noch viel mehr ärgern ihn aber die Umstände. „Ich habe schon viele Fehler gemacht, aber bin immer dazu gestanden.“ Doch in dem Fall habe er den Abstand zu seinem Kumpel eingehalten, als sie auf dem Boden saßen, um Hähnchen und Pommes zu essen. „Und was hätte ich denn machen sollen, als die anderen einfach herkamen?“, schildert er die Situation, als einige Freunde die beiden erblickten und er ihnen bedeutet haben will, Abstand zu halten. „Ich hätte meine Sachen zusammengepackt und wäre weggegangen“, antwortet ihm die Richterin.

Anders als ihre Kollegin hat sie Zeugen geladen, einen zufällig vorbeikommenden Ermittlungsbeamten, der damals Meldung beim Revier machte, und einen Polizisten. Letzterer bestätigt den Vorwurf des zu geringen Abstands, es seien lediglich etwa 1,20 Meter gewesen und die Gruppe länger zusammen – sagt aber auch, dass der junge Mann einsichtig gewesen sei.

Für Fälle wie diese beiden, finden die Rechtsanwälte, hätte man es bei einer mündlichen Verwarnung belassen können – zumal das den Betroffenen auch oft signalisiert worden sei, so Raich. Und Malsen-Waldkirch sagt: „Der Staat würde vielleicht mehr bewirken, wenn er auf Aufklärung statt auf Strafe setzt.“

Das würde auch weniger Kapazitäten binden, bei den Bußgeldstellen, vor allem aber bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Immerhin: In einem ebenfalls zur Verhandlung in dieser Woche anstehenden dritten Fall kann die Richterin kurzen Prozess machen und den Einspruch verwerfen. Denn der Remsecker, der für zwei Verstöße am selben Tag 350 Euro zahlen sollte, hat zumindest bei der Verhandlung Abstand gehalten – und war gar nicht erst ins Amtsgericht gekommen.