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Wutbrief hat ernste Folgen

Verärgerter Telefonkunde droht Inkassobüro – Wegen versuchter Erpressung verurteilt

Ditzingen. Eigentlich wollte Björn F. (45) aus Ditzingen nur eine neue SIM-Karte für sein Telefon. Als die nicht funktionierte, begann der Ärger, der dazu führte, dass sich Björn F. jetzt wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten musste.

Seiner Wut auf einen der großen Mobilfunkkonzerne hatte er in einer Weise Ausdruck verliehen, die „weit über das Normale hinausgeht“, wie es die Richterin  formulierte. Konkret: Er hatte sich am Vokabular von Reichsbürgern bedient und wollte „Köpfe rollen lassen“. Weil er alles gestand und Reue zeigte, kam er mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon; seine Schulden bei dem Mobilfunkanbieter  in Höhe von rund 2600 Euro muss Björn F. natürlich auch zurückzahlen.

Mit dieser Forderung hatte 2017 der Ärger so richtig angefangen. Björn F., gelernter Maschinenbauer, weigerte sich zu zahlen. Es kam zu einem Vollstreckungsbescheid. Der verärgerte Telefonkunde ignorierte ihn. Die Mobilfunkgesellschaft übergab den Fall an ein in Baden-Baden ansässiges Inkasso-unternehmen. Dann, sagt Björn F. vor Gericht, habe sich alles so aufgeschaukelt. Sein Lohn wurde gepfändet, zwei Konten gekündigt. Der schmale, blasse Mann, der sagt, es gehe ihm gesundheitlich schlecht, er leide an Arthrose und Rheuma, kam sich ohnmächtig vor gegenüber einem großen Konzern. Im Internet fand er Formulierungen für seine Wut.

Vor zwei Jahren setzte er sich hin und schrieb einen Brief an den Rechtsanwalt des Inkassounternehmens: „Ich werde euch besuchen kommen“, drohte er, „dann werden Köpfe rollen und Knochen gebrochen und Zähne ausgeschlagen werden!“ Auch Brandbomben kündigte er an.

„Haben Sie das ernst genommen?“, wollte die Richterin von dem als Zeugen angereisten Anwalt wissen. Der seufzte hörbar: „Man wisse halt nie, was dahinter steckt, aber eigentlich … nein!“ Solche Briefe erhalte seine Kanzlei häufiger, aber diese Beschimpfungen seien über das normale Maß hinausgegangen. Der Anwalt erstattete Anzeige.

Björn F. legte ein umfassendes Geständnis ab und versicherte, mit Reichsbürgerideen nichts am Hut zu haben; die Formulierungen habe er gedankenlos aus dem Internet abgeschrieben. Er bedauere den Brief. Das Geld wolle er in 200-Euro-Raten auch bezahlen, „damit das endlich ein Ende nimmt!“

Die Staatsanwältin erkannte einen minderschweren Fall und forderte sechs Monate, der Verteidiger wollte seinen Mandanten mit drei Monaten „nochmal durchrutschen“ lassen. Die Richterin schloss sich jedoch der Forderung der Staatsanwältin an – „zur Verteidigung der Rechtsordnung“.