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Ziel erreicht: Die Gemeinde Tamm wird zur Stadt

Der Platz vor dem Rathaus hat bereits einen städtischen Charakter. Archivfoto: Ramona Theiss
Der Platz vor dem Rathaus hat bereits einen städtischen Charakter. Foto: Ramona Theiss
Innenminister Thomas Strobl: „Tamm wird 315. Stadt in Baden-Württemberg.“ - In rund sechs Wochen ist es so weit.

Tamm. „Die Landesregierung hat heute auf meinen Vorschlag hin den Beschluss gefasst, der Gemeinde Tamm zum 1. März die Bezeichnung Stadt zu verleihen. Dies sei für Tamm eine historische Entscheidung“, sagte gestern der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Nach der Gemeindeordnung kann einer Gemeinde auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt. „Die Gesamtstruktur der Gemeinde Tamm bringt das mit, was eine Stadt braucht. Die vorhandene Infrastruktur und auch die Lage zwischen Stuttgart und Heilbronn bieten gute Voraussetzungen für eine weitere Aufwärtsentwicklung von Tamm“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Gemeinde hat mehr als 12600 Einwohner und war damit schon bislang die größte nichtstädtische Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg. In der neuen Ortsmitte rund um das Rathaus liegen der Bürgersaal, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie der Bahnhof, die Apotheke, Arztpraxen, Bankfilialen, die Post und der Polizeiposten. Mit der baulichen Entwicklung südlich des Rathauses und der Erschließung eines Bürgergartens nördlich des Bahnhofes wird die neue Ortsmitte sowohl städtebaulich als auch in Bezug auf die Naherholung in den kommenden Jahren weiter gestärkt.

Die Realschule mit mehr als 450 Schülerinnen und Schülern sowie zwei Grundschulen und acht Kindergärten sorgen für gute Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Die Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind von überdurchschnittlicher Qualität. „Was Industrie- und Gewerbebetriebe betrifft, ist Tamm mit fünf Industrie- und Gewerbegebieten mit überwiegend mittelständischen Betrieben gut aufgestellt und ist damit auch ein wichtiger Standort für viele Arbeitsplätze“, erklärte Minister Strobl.

Für die Entscheidung, ob eine Gemeinde ein „städtisches Gepräge“ aufweist, ist maßgeblich, dass der Ort mindestens 10000 Einwohner hat, von denen der Hauptanteil auf ein im Wesentlichen geschlossenes Siedlungsgebiet entfallen muss. Die Gemeinde muss außerdem in der Regel Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein. (red)