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Gaststätten in Ludwigsburg: Polizei deckt viele Missstände auf

Am Montagabend hat die Polizei mehrere Gaststätten in Ludwigsburg kontrolliert. Foto: Holm Wolschendorf
Am Montagabend hat die Polizei mehrere Gaststätten in Ludwigsburg kontrolliert. Foto: Holm Wolschendorf
Mehrere Betreiber angezeigt – Gläser ohne Eichung und ein Feuerlöscher aus den 70er Jahren

Ludwigsburg. Beamte des Polizeireviers Ludwigsburg haben am Montagabend mehrere Gaststätten in Ludwigsburg kontrolliert. Die Betreiber von drei überprüften Lokale müssen nun mit Anzeigen rechnen. Die Polizisten stellten unter anderem Verstöße gegen das Eichgesetz fest.

In einer der drei Gaststätten wurde entgegen der geltenden Vorschriften 30 Gläser zum Ausschank benutzt, die keinen Eichstrich besitzen. Bei den anderen beiden Kneipen zählten die Beamten insgesamt fünf nicht geeichte Gläser. Die in den Lokalen bereitgestellten Pulverfeuerlöscher führten ebenfalls zu Beanstandungen. In einem Lokal war das Prüfzeichen eines Feuerlöschers Ende der 1970er Jahre abgelaufen. Der zweite Feuerlöscher hätte im Jahre 2019 überprüft werden müssen.

Gleich mehrere Verstöße auf einmal

Genauso sah es in einer weiteren Gaststätte aus. Im dritten Gasthaus wurde der Verkauf von Shishas festgestellt, ohne dass die notwendige Konzession vorgelegt werden konnte. Darüber hinaus fehlten das dann notwendige Belüftungssystem und die speziellen Feuerlöscher. Außerdem wurde in einer der Gaststätten bemängelt, dass das günstigste angebotene Getränk alkoholisch ist, der Gastraum videoüberwacht wird, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde, die Fluchttür abgeschlossen war und bei mehreren Flaschen Bier bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war.

Hinsichtlich der derzeit gültigen Corona-Verordnung stellten die Beamten zwei Verstöße durch Gäste fest. Ein 35 Jahre alter Mann konnte zwar nachweisen, dass er vollständig geimpft ist, allerdings hatte er die zwei wöchige Frist nach der Zweitimpfung nicht abgewartet. Ein 57-Jähriger in einem anderen Lokal hingegen konnte lediglich einen Nachweis über einen PCR-Test vorlegen, der aufgrund der 2G-Regelung im Gastronomie-Bereich jedoch nicht mehr ausreichend ist. Beide Betroffene müssen mit Anzeigen rechnen. Sie mussten die Lokale im Anschluss an die Kontrolle verlassen. Die festgestellten Verstöße werden der zuständigen Gaststättenbehörde berichtet. Weitere Überprüfungen werden sich anschließen.