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Ermittlungserfolg der Polizei
Nach Überfällen auf Netto-Märkte in Ditzingen zwei weitere Festnahmen

Der in Heimerdingen überfallene Netto-Markt nach der Tat. Archivfoto: 7 aktuell
Der in Heimerdingen überfallene Netto-Markt nach der Tat. Archivfoto: 7 aktuell
Die Raubüberfälle auf zwei Netto-Märkte in Ditzingen Anfang des Monats sorgten für Aufsehen. Jetzt sitzen zwei weitere Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Sie sind ähnlich jung wie ihre bereits festgenommenen mutmaßlichen Komplizen.

Ditzingen. Nach den Raubüberfällen auf die beiden Discounter-Filialen in Ditzingen und im Stadtteil Heimerdingen am 6. und 7. November wurden zwei Tatverdächtige im Alter von 17 und 19 Jahren ermittelt und in Haft genommen werden. Die Ermittlungen der Ludwigsburger Kriminalpolizei führten zwischenzeitlich zur Identifizierung von zwei weiteren 17 und 18 Jahre alten Tatverdächtigen. Das teilte das Polizeipräsidium Ludwigsburg am Montag mit.

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SEK will 17-Jährigen festnehmen

Dem 17-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, an beiden Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein. Er sollte am 10. November unter Beteiligung eines Spezialeinsatzkommandos des Polizeipräsidiums Einsatz (SEK) in seiner Wohnung festgenommen werden, war jedoch nicht Zuhause. Der Jugendliche stellte sich daraufhin am 13. November selbst der Polizei und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Inzwischen sitzt der 17-Jährige in Untersuchungshaft.

Was ein Geständnis bewirkt

Der 18-jährige Tatverdächtige, der am zweiten Überfall vom 7. November beteiligt gewesen sein soll, wurde am 15. November an seinem Arbeitsplatz bei Backnang vorläufig festgenommen. Der gegen ihn beantragte Haftbefehl wurde vom Amtsgericht zwar erlassen, aufgrund eines Geständnisses des jungen Mannes aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Im Rahmen der polizeilichen Untersuchungen war noch ein weiterer 18-Jähriger ins Visier der Ermittler geraten. Da sich der Tatverdacht gegen ihn jedoch nicht erhärtete, wurde der zunächst erwirkte Haftbefehl aufgehoben. (red)