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Urteil
Geldstrafe für Faustschlag nach der Disco bestätigt

Mit dem Versuch, seine Geldstrafe wegen Körperverletzung wieder loszuwerden, ist ein 26-jähriger Mannheimer vor dem Ludwigsburger Amtsgericht gescheitert. Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl erreichte er lediglich, dass die Höhe seiner 30 Tagessätze auf 40 anstatt wie bisher 50 Euro heruntergeschraubt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er es war, der nach einem bis in die Morgenstunden ausgedehnten Besuch einer Diskothek in der Ludwigsburger Weststadt einem ihm völlig Unbekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat.