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Vor dem Schäferstündchen Golfplatz verwüstet

Auf der Suche nach einem abgelegenen Plätzchen für ein Schäferstündchen ist ein 35-Jähriger mit seinem Jeep nicht nur auf dem Golfplatz Monrepos gelandet, sondern auch vor dem Ludwigsburger Amtsgericht. Dieses hat den Mann zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit er die Strafe auch spürt, muss er 50 Stunden gemeinnützig arbeiten. Weil der Jeep-Fahrer obendrein ohne Führerschein unterwegs war, setzte es ein Jahr und sechs Monate Sperre für die Fahrerlaubnis.

Ludwigsburg. Der 35-Jährige aus Asperg schrieb am 10. Juni vergangenen Jahres einer 42-Jährigen aus Sersheim, mit der er einmal eine längere Beziehung hatte: „Hast du Lust auf einen Milkshake?“. Diese hatte. Also holte er die Frau nachts gegen 1 Uhr in Sersheim ab. Die beiden fuhren zunächst einmal zu einem Schnellimbiss nach Ludwigsburg und dann über verschiedene Straßen von Tamm zum Golfplatz Monrepos. Dort beschädigte der Angeklagte mit seinem Jeep den bereits für ein Turnier gepflegten Rasen und die Sandbunker. Den Schaden bezifferte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf etwa 5000 Euro.

„Mein Mandant hat ein abgelegenes Plätzchen gesucht und es war ihm nicht bewusst, dass dort ein Golfplatz ist“, sagte der Verteidiger des Angeklagten zu den Tatvorwürfen. „Er kam mit dem Fahrzeug nicht mehr heraus. Es war dunkel. Er wollte nichts mutwillig beschädigen.“

Schon zehn Mal vorbestraft

Nach der Zeugenaussage seiner Beifahrerin hörte sich das ganz anders an. Die 42-jährige Hausfrau schilderte, der Angeklagte sei über eine Kuppe gefahren und schon hätte der Jeep im Golfplatz drin gestanden. Der Platz sei an Stangen und Fähnchen erkennbar gewesen. Eine Stange hätte der Angeklagte mit seinem Fahrzeug sogar mitgenommen. Am Ende sei er mit dem Jeep im Graben gelandet und hätte einen Kumpel zu Hilfe gerufen, der ihn gegen 4 Uhr morgens da wieder heraus gezogen hätte.

Mit dem total verschmutzten Jeep seien sie dann zu einer Tankstelle nach Asperg gefahren, um diesen zu reinigen. Doch die Waschanlage hätte erst um 6 Uhr aufgemacht. Also hätten sie den Wagen erst einmal innen gereinigt, denn dort sei alles voller Gras gewesen, fuhr die Zeugin fort. In der restlichen Wartezeit auf die Öffnung dieser Waschanlage habe sie einen Lottozettel ausgefüllt und der Angeklagte hätte Kaffee getrunken.

Am nächsten Tag wurde die Polizei von einem Golf-Manager darüber verständigt, dass der Platz beschädigt wurde. Die Polizei stellte Reifenspuren in einem Radius von 30 bis 40 Metern und zwei beschädigte Sandbunker fest, ging aber zunächst nicht davon aus, dass sie den Verursacher der Sachbeschädigung nicht würde feststellen können. Doch dann kam eine Strafanzeige vom Ex-Freund der 42-jährigen Frau, die mit dem Angeklagten auf ein Schäferstündchen unterwegs war. Der Angeklagte, so stellte sich bei der Gerichtsverhandlung heraus, war schon zehn Mal vorbestraft, davon drei Mal einschlägig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hafterfahrung brachte er auch schon mit. Zu seiner Motivation erklärte der Mann, er habe seine Beifahrerin in jener Nacht „beeindrucken wollen“.