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Denkmal
100 Kilogramm schwerer Grenzstein aus Großbottwarer Kälblingswald spurlos verschwunden

Wo der Stein mit dem Storch bis vor kurzem stand …
Wo der Stein mit dem Storch bis vor kurzem stand … Foto: Markus Pantle/p
… ist im Kälblingswald nur noch der leere Sockel übrig geblieben. Fotos: Markus Pantle/p
… ist im Kälblingswald nur noch der leere Sockel übrig geblieben. Foto: Markus Pantle/p
Auf dem Stein ist zudem die Nummer 70 …
Auf dem Stein ist zudem die Nummer 70 …
… und ein Jagdhorn zu sehen.
… und ein Jagdhorn zu sehen.
Drei Jahrhunderte hat ein Grenzstein im Kälblingswald Wind und Wetter getrotzt. Ende Januar wurde er entwendet. Die Stadt Großbottwar und Denkmalpfleger Markus Pantle bedauern das nicht nur aus kulturellen und historischen Gründen. Bis zuletzt markierte der Stein auch die bis heute gültige Grenze zur Steinheimer Gemarkung.

Großbottwar. „Das ist ein Verlust für die Stadt, nicht nur für mich als Denkmalpfleger“, sagt Markus Pantle, der ehrenamtlich für Großbottwar und Oberstenfeld tätig ist. Ende Januar musste er feststellen, dass der Gemarkungsgrenzstein mit der Nummer 70 im Kälblingswald fehlt. Gemeinsam mit der Stadt Großbottwar hat er darüber nun im Mitteilungsblatt informiert. Derzeit ist nicht klar, ob der Stein tatsächlich gestohlen oder ohne böse Absicht entsorgt wurde. Dessen Gewicht schätzt der Denkmalpfleger anhand der Maße von 20 mal 30 mal 60 Zentimeter auf 100 Kilogramm.

Ähnliche Steine lassen auf Anfang des 18. Jahrhunderts schließen

Da Markus Pantle im vergangenen Winter gemeinsam mit seinem Sohn Elias und dessen Freund Jakob Gommel alle historischen Grenzsteine von Großbottwar ausfindig gemacht und dokumentiert hat, kann er einiges über das nun verschwundene Exemplar erzählen. So ist dieser Stein anders als andere zwar nicht mit einer Jahreszahl versehen. Aufgrund ähnlicher Darstellungen könne man aber davon ausgehen, dass er um das Jahr 1709 aufgestellt wurde. Neben zahlreichen Fotos hatte Markus Pantle, der als Architekt tätig ist, auch eine genaue Zeichnung des Steins angefertigt. Auf der einen Seite ist darauf demnach der Storch als Großbottwarer Wappentier zu sehen. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Jagdhorn eingehauen – laut dem Experten das Zeichen der Herren Jäger von Gärtringen, die einst die Lehnsherren im angrenzenden Steinheimer Teilort Höpfigheim waren.

Die Stelle, an der sich der Stein bis vor kurzem befand, liegt im Kälblingswald in südwestlicher Richtung von der dortigen Sternkreuzung. Er stand direkt an dem Waldweg, der nördlich der Höpfigheimer Riedernhöfe von den Weinbergen zum Seebach führt. „Es war der letzte Stein vor dem bekannten Dreimarkstein, der die Gemarkungen Großbottwar, Höpfigheim und Mundelsheim scheidet“, heißt es in der Beschreibung weiter. Bei ihrer Dokumentation haben die drei Großbottwarer die Grenzsteine auch auf einer Karte verzeichnet, die deutlich zeigt, dass historische Exemplare fast ausschließlich in den Wäldern um Großbottwar erhalten geblieben sind. Denn dort wird laut Markus Pantle am wenigsten in die Landschaft eingegriffen. Andernorts hätten sie etwa bei der Flurbereinigung weichen müssen. Von den einst 350 Grenzsteinen haben sie nun noch rund 180 gefunden.

Durch Denkmalschutzgesetz und Vermessungsgesetz geschützt

Doch auch an den noch vorhandenen Steinen hat die Zeit ihre Spuren hinterlassen. „Es gibt fast keine, die blitzblank dastehen“, so Markus Pantle. Neben dem Regen falle auch mal ein Baum darauf oder es fahre jemand dagegen. Der Denkmalpfleger vermutet, dass Letzteres dem nun fehlenden Stein Nummer 70 bereits vor einigen Jahren widerfahren war. Denn während er einst fest mit dem Sockel verbunden war, stand er zuletzt nur noch lose darauf. Auch der Kopf war beschädigt.

Doch trotz seines Alters und Zustands markierte der Stein weiterhin eine bis heute gültige Grenze. „Nur am originalen Standort behält er seine rechtshistorische Aussage“, heißt es von der Stadt Großbottwar. Alte Grenzsteine sind demnach nicht nur als Kulturdenkmale geschützt, sondern wie alle anderen Grenzzeichen auch zudem durch das Vermessungsgesetz des Landes. Ein Blick in dieses Gesetz zeigt, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn jemand ein Grenzzeichen vorsätzlich oder fahrlässig unkenntlich macht, beschädigt oder entfernt – und nicht beantragt, dass der Schaden behoben wird. „Bitte bringen Sie den Stein an die ursprüngliche Stelle zurück“, appelliert daher die Stadt Großbottwar. Von einer Anzeige bei der Polizei sehe man dann ab.

INFO: Hinweise zum Verbleib des Steins nimmt die Stadtverwaltung Großbottwar unter der Telefonnummer (07148) 310 entgegen.