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Anruf mit Folgen: Anzeige wegen Notruf-Missbrauchs

Symbolbild dpa
Symbolbild dpa

Steinheim. Es war nur ein kurzer Anruf, nach zuvor wohl (zu) kurzer Zeit des Nachdenkens – doch die Folgen dürften jenen 50-Jährigen noch lange beschäftigen, der am Samstagabend einen Großeinsatz in Steinheim ausgelöst hat. Denn weil er zu lange auf den Rettungswagen für seinen an Rückenschmerzen leidenden Onkel gewartet habe, wählte er die 110 und gab an, den Mann erstochen zu haben.

Das ist juristisch gesehen nicht nur Missbrauch von Notrufen, sondern vor allem das Vortäuschen einer Straftat – die entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist in Arbeit, so ein Polizeisprecher. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (abhängig vom Einkommen des Täters) sieht das Gesetz dafür vor. Zudem werde derzeit auch geprüft, ob und wie viel man dem Mann für den Einsatz der acht Streifenwagen in Rechnung stelle, so der Polizeisprecher, dazu kämen möglicherweise noch die Kosten für den Notarzt, das Ganze könnte vierstellig werden.

Könnte. Denn es fehlt ein Vergleich in dieser Dimension. Allerdings werde durchaus alle zwei oder drei Wochen eine Straftat vorgetäuscht, zumeist würden dabei aber andere für etwas und im Nachhinein bezichtigt, was sich schnell als falsch herausstelle.

Auch bei der Integrierten Leitstelle hat man so etwas wie den Steinheimer Fall noch nicht erlebt, so der Leiter Andy Dorroch. Vielmehr würden nur ab und zu Kinder anrufen und angebliche Brände melden, was man aber binnen kurzer Zeit aufkläre.

Das geschah übrigens auch im Fall eines Mannes in der Ukraine. Er meldete im vergangenen Februar bei der Polizei, den Freund seiner Mutter erstochen zu haben. Dabei riet er dazu, mit einem Schneepflug zu kommen, da sein Haus eingeschneit sei – das er in Wahrheit nur freigeräumt bekommen wollte, mit der Arbeit der Räumdienste sei er unzufrieden gewesen, heißt es.

Und mit der der Polizei wohl auch – denn die war nach Medienberichten nicht mit dem Schneepflug, sondern dem Geländewagen angerückt. Und ebenso mit einer Geldstrafe.