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Kriegsfolgen
Auch im Kreis Ludwigsburg müssen sich Geflüchtete durch den Bürokratiedschungel kämpfen

Millionen von Ukrainern sind auf der Flucht. Rund 150 sind inzwischen in Remseck angekommen. Foto: dpa
Millionen von Ukrainern sind auf der Flucht. Rund 150 sind inzwischen in Remseck angekommen. Foto: dpa
Was Menschen aus der Ukraine hier tun müssen, welche Leistungen sie bislang bekommen: Fragen und Antworten

Kreis Ludwigsburg. Viele Menschen aus der Ukraine haben im Landkreis Zuflucht gefunden. Wie werden sie untergebracht, welche staatlichen Hilfen gibt es, was sollten Menschen wissen, die Geflüchtete beherbergen? Wir haben Fragen und die Antworten des Landratsamtes darauf zusammengestellt.

Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang im Landkreis gemeldet?

In den Einwohnermeldeämtern haben sich bisher rund 3200 Personen angemeldet. Insgesamt liegen im Landkreis rund 1000 Leistungsanträge für etwa 2000 Personen vor.

Welche Aufenthaltsregeln gibt es für ukrainische Geflüchtete?

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass können visumfrei nach Deutschland einreisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten. Dies kann durch die Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.

Wo können sich Geflüchtete registrieren lassen?

Geflüchtete müssen sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, also das Rathaus ihrer Wohngemeinde aufsuchen. Dort müssen sie einen Reisepass und eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen. Zudem müssen sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde registrieren lassen (Vorlage des Reisepasses), wenn sie einen Aufenthaltstitel oder Hilfsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen wollen. Der Aufenthaltstitel – eine befristete Aufenthaltserlaubnis – ist erforderlich, um eine Arbeitsstelle annehmen zu können.

In den Verwaltungen der Großen Kreisstädte (Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Remseck, Ditzingen und Vaihingen) gibt es jeweils eigene Ausländerbehörden, für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig.

Um welche Unterstützung geht es konkret im Asylbewerberleistungsgesetz?

Sollte kein Einkommen und Vermögen vorhanden sein, bekommen Erwachsene in einer Unterkunft in der Regel zunächst Geldleistungen in Höhe von 330 Euro im Monat. Die tatsächliche Höhe richtet sich aber auch immer nach anderen Faktoren, zum Beispiel anzurechnendes Einkommen und Vermögen, Wohn- oder Familiensituation. Es handelt sich dabei um den notwendigen persönlichen Bedarf.

Ergänzung der Redaktion: Am späten Donnerstagabend haben sich Bund und Länder auf eine Verteilung der Kosten geeinigt, die für die Versorgung der Flüchtlinge anfallen. Demnach werden sie vom 1. Juni an staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger und damit mehr als Asylbewerber. Sie werden so anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Welche Sätze gelten für Kinder?

Sollte kein Einkommen und Vermögen vorhanden sein, gelten aktuell folgende Sätze: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 249 Euro, Kinder mit Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 283 Euro, Kinder mit Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 326 Euro. Die tatsächliche Höhe richtet sich auch hier immer nach anderen Faktoren, wie Einkommen, Wohn- oder Familiensituation.

Was sind bislang die größten Probleme bei der Registrierung?

Der digitale Registrierungsprozess verzögert sich häufig aufgrund technischer Ausfälle. So kann zum Beispiel der digitale Abgleich der eingescannten Fingerabdrücke auf den Servern der Bundesdruckerei manchmal erst nach mehr als einer Stunde abgeschlossen werden. Es handelt sich um ein bundesweites Problem. Die Bundesdruckerei arbeitet bereits mit Hochdruck an Lösungen. Bis die technischen Probleme gelöst sind, sind im Landkreis auch alternative Methoden im Einsatz. So werden Fingerabdrücke mit Unterstützung der Polizei derzeit auch analog abgenommen.

Wer übernimmt die Kosten, wenn eine Wohnung an Geflüchtete vermietet wird?

Wer Geflüchtete unterbringt, kann einen privatrechtlichen Mietvertrag aufsetzen und von den Geflüchteten Miete verlangen. Sollten die Geflüchteten nicht genug Geld haben, können sie Leistungen nach dem AsylbLG, inklusive Kosten für die Unterkunft, beim Landratsamt Ludwigsburg beantragen. Es muss dann der nicht unterschriebene Mietvertrag sowie eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung vorgelegt werden. Dann wird geprüft, ob Miete und Nebenkosten vom Landratsamt übernommen werden können.

Was gilt, wenn man Geflüchtete im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung unterbringt?

In diesem Fall kann beim Landratsamt Ludwigsburg gegen Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung und den Meldebescheinigungen des Rathauses und der Ausländerbehörde ein Pauschalbetrag von monatlich 70 Euro pro untergebrachter Person beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist auf monatlich 210 Euro gedeckelt, auch wenn mehr als drei Personen untergebracht werden. Nebenkosten können nicht zusätzlich abgerechnet werden. Grundvoraussetzung für die Beantragung der Pauschale ist, dass die Geflüchteten aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG vom Landratsamt Ludwigsburg beziehen.