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Wassersport
Auf jedem Fluss gibt es eigene Regeln

Bevor Familie Schaupp auf der Enz paddelt, erklärt Anna Bröll (links) die Verhaltensregeln und verteilt Schwimmwesten. Fotos: Holm Wolschendorf
Bevor Familie Schaupp auf der Enz paddelt, erklärt Anna Bröll (links) die Verhaltensregeln und verteilt Schwimmwesten. Foto: Holm Wolschendorf
Eine Stand-up-Paddlerin ganz allein auf der Enz bei Bietigheim.
Eine Stand-up-Paddlerin ganz allein auf der Enz bei Bietigheim.
Das sommerliche Wetter zieht zahlreiche Menschen an und auf die Gewässer im Kreis. Kanufahren und Stand-up-Paddeln erfreuen sich großer Beliebtheit. Für Neueinsteiger und zur Auffrischung haben wir die wichtigsten Regeln zusammengestellt, die es zu beachten gilt.

Kreis Ludwigsburg. „Die speziellen Vorschriften auf den Bundeswasserstraßen sind den Paddlern oftmals nicht oder nur unzureichend bekannt“, heißt es auf Anfrage bei der Wasserschutzpolizei. Zwar erhebe man das bislang nicht statistisch, durch die steigende Anzahl von Paddlern verzeichne man jedoch mehr Fälle, in denen diese auf Gefahren und Verkehrsvorschriften hingewiesen werden müssten.

Auf den Gewässern sind auch weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs, die sich mitunter nicht an alle Regeln halten. Doch da Kanus und seit einiger Zeit auch Bretter für das Stand-up-Paddeln (SUPs) zulässig sind und dafür keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, soll die Übersicht vor allem diesen Fahrern dienen. Neben Anika Strack von der Wasserschutzpolizei hat dafür auch Anna Bröll Fragen beantwortet. Sie ist Inhaberin und Geschäftsführerin von „Die Zugvögel“, einem Kanu- und SUP-Verleih sowie Anbieter von Touren auf Neckar, Enz und Rems.

Schwimmweste

Auf dem Neckar sind Schwimmwesten Pflicht, da es sich um eine Bundeswasserstraße handelt. Anders verhält es sich auf den Kleinflüssen wie Enz, Rems und Murr. „Dort besteht keine Pflicht für Privatpaddler, aber das Tragen ist erwünscht“, sagt Anna Bröll. Dass Schwimmwesten Leben retten können, habe sich schon vielfach gezeigt. Deshalb empfiehlt sie das Tragen allen Paddlern – und unbedingt für Kinder, die noch nicht schwimmen können.

Kennzeichnung

Wie ein Auto im Straßenverkehr müssen auch Fahrzeuge auf dem Neckar gekennzeichnet sein. Laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind Kleinfahrzeuge wie Kanus und SUPs mit ihrem Namen zu versehen – bei Kanus auf beiden Außenseiten in mindestens zehn Zentimeter hohen und gut lesbaren Buchstaben beziehungsweise Ziffern. Zudem empfiehlt Anna Bröll, eine Telefonnummer anzugeben. Der Hintergrund: Wenn jemand ein treibendes Kanu oder SUP findet, kann über den Kontakt schneller geklärt werden, ob es sich um einen Notfall oder ein Versehen handelt, und das Material seinem Eigentümer leichter zurückgegeben werden. „Es ist gut, wenn man die Ketten für die Rettungskräfte möglichst kurz hält“, betont Anna Bröll.

Vorfahrt

„Oftmals wird vergessen, dass Rhein und Neckar sogenannte Großschifffahrtsstraßen sind, auf denen die Berufsschifffahrt grundsätzlich Vorfahrt hat“, sagt Anika Strack. Laut der Polizistin müssen daher alle anderen Verkehrsteilnehmer ausweichen, wenn sich ihnen ein Großfahrzeug nähert. „Wir sind immer die Letzten“, bringt es Anna Bröll aus Sicht der Kanufahrer auf den Punkt. Neben Yachten und Segelbooten haben auch Ruderer Vorrang, da sie entgegen der Fahrtrichtung blicken.

Große Schiffe

Die Vorfahrt für Großschiffe erklärt die Wasserschutzpolizei auch damit, dass sich der tote Winkel bei Güter- und Tankschiffen je nach Bauweise und Beladung auf bis zu 300 Meter erstrecken kann. „Das bedeutet, dass der Schiffsführer Hindernisse, die innerhalb dieses Bereichs in Fahrtrichtung liegen, optisch nicht wahrnehmen und somit auch nicht rechtzeitig reagieren kann“, erläutert Anika Strack. Hinzu komme der Anhalteweg, der bei Großschiffen zwischen 80 und 300 Meter betragen könne.

Naturschutz

Wer mit den „Zugvögeln“ auf Tour geht, bekommt für jeden Flussabschnitt die passende Einweisung. Nicht alle Abschnitte sind ganzjährig befahrbar. Auf der Rems ist das Paddeln etwa nur ab Juni möglich, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden, und auch dann nur zwischen Weinstadt-Endersbach und Waiblingen. Die Enz ist von Vaihingen bis zur Mündung in den Neckar paddelbar, auf dem Abschnitt bis Bietigheim-Bissingen jedoch erst ab einem bestimmten Wasserstand. Die Seitenarme, Flachwasserzonen und Kiesbänke sollten weiträumig umfahren werden, um die dort lebenden Tiere nicht zu stören. Auch sollte man den Uferbereichen fernbleiben, da dort Vögel wie der Eisvogel brüten, und nur öffentliche Ein- und Ausstiegsstellen benutzen. Grillen ist nur an dafür vorgesehenen, öffentlichen Grillstellen erlaubt.

Vorbereitung

Um den Wasserstand abzufragen, empfiehlt Anna Bröll die App „Meine Pegel“ und mahnt: „Auch zu viel Wasser ist gefährlich.“ Außerdem gelte es, das Wetter im Blick zu behalten. Gerade auf dem Neckar sei Wind auch nicht zu unterschätzen, besonders auf SUPs. „Man sollte sich immer erst mal aktuell informieren, bevor man losfährt, und unterwegs nochmals nachschauen“, rät sie daher. Auf der Webseite des Landratsamts erfahre man außerdem, ob es gerade Sperrungen etwa durch eine Baustelle gibt und daher der Ein- oder Ausstieg an einer Stelle nicht möglich ist.

Schifffahrtszeichen

Die auf dem Wasser geltenden Verkehrszeichen unterscheiden sich deutlich von denen im Straßenverkehr. Eine Übersicht für die Binnenschifffahrt, die auch für Kanu- und SUP-Fahrer relevant ist, findet sich etwa in der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Nach dem wichtigsten Zeichen gefragt, nennt Anna Bröll das Durchfahrtsverbot. Mit Querstreifen in Rot-Weiß-Rot sieht es so aus wie die Flagge von Österreich. Dahinter kann sich beispielsweise ein Wehr befinden, dessen Befahren lebensgefährlich sein kann. Ebenfalls wichtig ist das weiße Quadrat mit rotem Rand, das auf Beschränkungen der Schifffahrt hinweist. Um was es im konkreten Fall geht, steht auf einer zusätzlichen Tafel unter dem Zeichen, zum Beispiel „Schleusenbereich“.

Schleusen

Nach Angaben der Wasserschutzpolizei ist das Stand-up-Paddeln auf dem Neckar zwar grundsätzlich erlaubt. Örtliche Beschränkungen oder Verbote durch die zuständigen Behörden seien aber möglich. Als Beispiel nennt Anika Strack eine Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes, die es Stand-up-Paddlern verbietet, Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen zu benutzen. Während sich Kanufahrer schleusen lassen können, bleibt ihnen also nur das Umtragen des Hindernisses übrig.

Info: Weitere Regeln rund um den Naturschutz gibt es unter www.diezugvoegel.de/naturschutz-pegelregelung. Diese werden neben den Themen Sicherheit und Tourenplanung auch beim zweistündigen Kurs „Mein SUP-Board und ich in der Natur“ vermittelt.