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Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Bislang keine Bußgelder verteilt

Im Kreis Ludwigsburg wurden bis zum 10. Oktober in den 336 Arztpraxen 520 242 Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht. Archivfoto: Jörg Carstensen/dpa
Im Kreis Ludwigsburg wurden bis zum 10. Oktober in den 336 Arztpraxen 520 242 Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Bis Anfang Mai wurden dem Kreisgesundheitsamt 1264 nicht ausreichend immunisierte Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Pflegeheimen gemeldet. 452 Meldungen (35,8 Prozent) betreffen Krankenhausmitarbeiter. 223 Mitarbeiter aus Pflegeheimen (17,6 Prozent) konnten keinen Schutz nachweisen. Bußgelder wurden aber noch nicht verhängt.

Kreis Ludwigsburg. Seit 16. März gilt in Deutschland die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Damit müssen alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen einen Immunisierungsschutz nachweisen. Das heißt , sie sind entweder geimpft oder genesen oder können eine Ausnahme von diesen Regeln durch ein ärztliches Attest belegen. Doch im Kreis Ludwigsburg ist das längst nicht bei allen Mitarbeitern im Gesundheitsbereich der Fall. 1264 Mitarbeiter können oder wollen keine Immunisierung nachweisen. Deshalb mussten ihre Arbeitgeber sie beim zuständigen Kreisgesundheitsamt melden. Doch damit beginnt ein langwieriges Verfahren, an dessen Ende ein Bußgeld oder sogar ein Betretungsverbot stehen kann. Doch so weit ist man im Kreis Ludwigsburg noch lange nicht. Mitte April wurden zunächst alle gemeldeten Personen angeschrieben und noch mal aufgefordert, bis zum 17. Mai einen Immunitätsnachweis vorzulegen. Bis zum 11. Mai haben sich gerade mal ein Drittel oder 426 Personen gemeldet, 838 Personen (66,3 Prozent) haben nicht reagiert.

Gut die Hälfte der Menschen, die vom Gesundheitsamt angeschrieben wurden, konnten einen Genesenennachweis vorlegen oder sie sind mit ihren Impfungen noch nicht durch. Bei gut 18 Prozent lagen trotz Meldung die notwendigen Impfdokumente vor. Jeder Fall muss vom Gesundheitsamt einzeln geprüft werden - ein aufwendiges Geschäft. „Diese Aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und beansprucht ein ganzes Team von mehreren Personen, da in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgt und die Klärung und Anerkennung der angegebenen Kontraindikationen mitunter sehr aufwendig ist“, heißt es dazu aus dem Gesundheitsamt. Zur Bearbeitung der Vorgänge mussten ein neues Computerprogramm angeschafft und Mitarbeiter geschult werden. „Es sind viele rechtliche Fragen und Sondersituationen zu klären und zu prüfen, deshalb nimmt die Bearbeitung viel Zeit und Kapazitäten in Anspruch.“

Das Gesundheitsamt geht weiter davon aus, dass die Impfpflicht in Krankenhäusern und Heimen Sinn macht, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Doch gerade in Heimen wird dies bezweifelt. „Wir halten hier an einer Regelung fest, die ursprünglich anders vorgesehen war“, sagt Stefan Ebert, Geschäftsführer der Kleeblatt-Pflegeheime. Er erinnert daran, dass sie ursprünglich einer generellen, allgemeinen Impfpflicht vorgeschaltet werden sollte. Diese wird nun nicht mehr kommen, da die aktuell dominierende „mildere“ Omikron-Variante keine Basis für eine solche notwendige Impfplicht mehr bildet. „Da fragen sich die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, weshalb sie dann noch eine Impfpflicht haben“, so Ebert. Zudem dürften Angehörige und Besucher in die Einrichtungen, auch wenn sie nicht geimpft sind. „Unter den aktuell gegebenen Pandemie-Umständen und unter dem Gesichtspunkt eines eklatanten Personalmangels hatte ich gehofft, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgezogen wird, zumal die Branche dadurch weitere Mitarbeitende verloren hat und verlieren wird.“

Skeptisch sieht auch die Evangelische Heimstiftung die Impfpflicht für ihre Mitarbeiter. „Das macht keinen Sinn mehr und bringt nichts, wenn die allgemeine Impfpflicht nicht kommt und auch Besucher einfach ungeimpft Zugang haben“, so die Sprecherin Dr. Alexandra Heizereder. In den acht Einrichtungen im Kreis gab es 13 Mitarbeiter ohne Nachweis. „Aber sie arbeiten alle normal weiter, bis das Gesundheitsamt die Prüfungen abgeschlossen hat.“ Betretungsverbote oder gar vorsorgliche Kündigungen seien nicht ausgesprochen worden.

Das gilt auch für die rkh-Kliniken im Kreis. In Ludwigsburg gab es 219 Fälle, in Bietigheim-Bissingen 75 und in Markgröningen noch einmal 54. Insgesamt wurden also 348 Mitarbeiter dem Gesundheitsamt gemeldet. Die meisten arbeiten im Pflegebereich. Es habe aber auch „einige wenige Ärzte“ getroffen, so Sprecher Alexander Tsongas. Jetzt würden zunächst die Verfahren abgewartet. Ohnehin würden die Infiziertenzahlen in den Reihen der Mitarbeitenden zurückgehen. Hatten sich auf dem Höhepunkt der Omikronwelle Mitte März noch 140 Beschäftigte mit dem Virus infiziert, waren es zuletzt gerade noch 37 pro Woche.