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Brandlegung führt für längere Zeit in Psychiatrie

Hemmingen. Der 56-Jährige, der am 13. Januar frühmorgens an vier Stellen in seiner Wohnung in der Nähe des Hemminger Bahnhofs Feuer gelegt hat, ist vom Vorwurf der schweren Brandstiftung zwar freigesprochen worden. Das Landgericht sah bei ihm aber aufgrund seiner psychischen Probleme eine Schuldunfähigkeit und, weil auch ein Psychiater dementsprechend geurteilt hatte, die Gefahrt, dass sich eine solche „Verzweiflungstat“ wiederholen könnte. Es ordnete deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an – beziehungsweise die Fortsetzung.

Denn der Mann wird schon seit dem 14. Januar in der Klink Weissenau bei Ravensburg behandelt. Für wie lange noch, ist offen, sagte der Richter auf dessen Frage nach dem vorzeitigen Ende des Prozesses am Dienstag. Das Urteil gilt nach den entsprechenden Verzichtserklärungen von Staatsanwältin und Verteidiger bereits als rechtskräftig, beide hatten in ihrer Einschätzung der Folgen der Tat zuvor schon große Einigkeit bekundet.

Ganz so einfach war das Verfahren dennoch nicht. Denn „mit viel Mühe“ habe man herausgefunden, dass der 56-Jährige an einer Schizophrenie leide, so der Richter im Urteil. In der Brandnacht soll er Stimmen in seinem Kopf gehabt haben, die ihm sagten, er solle alles anzünden, dann wäre „alles gut und vorbei“. Schon zuvor habe er eine „tief empfundene Perspektivlosigkeit entwickelt“ und sei beunruhigt gewesen, da ein Bruder nach einem Weg suchte, damit er die Wohnung verlässt.

Denn nachdem die anderen, ebenfalls beeinträchtigten Geschwister nach und nach in Heime gekommen waren und die Mutter starb, lebte der 56-Jährige alleine in der Wohnung. In der Folge habe er sich immer mehr zurückgezogen. Meist habe er nur in den abgedunkelten, verrauchten Zimmern gesessen und sich selbst vernachlässigt. Die Stimmen im Kopf hätten zuletzt zugenommen, ihn etwa kritisiert, dass er nicht arbeite – und dann zur Tat aufgefordert.

Keine Erinnerungen an Feuer

Daran selbst wollte sich der 56-Jährige nicht erinnern, er habe in der Hauptverhandlung aber auch nicht bestritten, dafür verantwortlich gewesen zu sein, so der Richter über den eher schweigsamen Angeklagten. Vier Brandstellen gab es, Teile des Fensterrahmens und des Teppichs hätten selbstständig Feuer gefangen, was rechtlich eine schwere Brandstiftung sei. Auch der Schaden sei mit 80000 Euro groß gewesen, die Wohnung hätte über Monate renoviert werden müssen.

„Vielleicht kommen Sie eines Tages wieder in eine schöne Wohnung, aber das dauert noch. Machen Sie jetzt gut mit, dann wird das schon“, gab der Richter dem Mann mit, ehe es zurück nach Ravensburg ging.