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Breuninger
Nach dem Urteil zum Breuningerland in Ludwigsburg: Kommunen suchen Lösungen für die Erweiterung des Einkaufszentrums

Das Breuningerland in Ludwigsburg. Foto: Alfred Drossel
Das Breuningerland in Ludwigsburg. Foto: Alfred Drossel
Paukenschlag in Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Bebauungsplan der Stadt Ludwigsburg zur Breuninger-Erweiterung gekippt. Jetzt ist die Sorge in den Kommunen groß, dass das Unternehmen noch weitgehendere Pläne umsetzen könnte.

Kreis Ludwigsburg. Noch sind die Gründe für die Entscheidung der Mannheimer Richter nicht bekannt. Diese sollen spätestens im Juni vorliegen. Aber das Gericht hatte schon am 25. April durchblicken lassen, dass der Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ der Stadt Ludwigsburg aus dem Jahr 2018 für unwirksam erklärt werden könnte. Darin wurde die Erweiterung der Shoppingmall auf 2500 Quadratmeter begrenzt. Ursprünglich hatte die Modefirma vor, das Einkaufszentrum um bis zu 10000 Quadratmeter zu vegrößern. Nach jahrelangem Tauziehen einigte sich das Unternehmen mit Ludwigsburg auf die „kleinere Lösung“. Den Kompromiss hatte damals noch Oberbürgermeister Werner Spec ausgehandelt. Doch die angrenzenden Kommunen Tamm und Bietigheim-Bissingen blieben bei der Lösung außen vor und sehen durch die Mall auf der grünen Wiese ihren Innenstadthandel gefährdet und befürchten deutlich mehr Verkehr. Mit der Mannheimer Entscheidung gilt jetzt wieder der Bebauungsplan „Tammer Feld Sondergebiet“ aus dem Jahr 1971. Damit unterliegt das Einkaufszentrum nahezu keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der dort möglichen Nutzungen.

So reagiert Ludwigsburg

Der Ludwigsburger Oberbürgermeister Matthias Knecht zeigte sich in einer ersten Reaktion „überrascht“ über die VGH-Entscheidung. „Wir hatten eine gute Lösung gefunden – für alle Beteiligten“, so der OB. Der Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ sei das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses gewesen, bei dem die Interessen des Unternehmens, der Stadt Ludwigsburg und der Nachbarkommunen berücksichtigt worden seien, und zu dem auch der Verband Region Stuttgart seine regionalplanerische Zustimmung erteilt habe. „Denn es war uns gelungen, die ursprünglich vom Breuningerland beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsfläche von 10000 Quadratmetern in eine maßvolle Lösung von insgesamt 2500 Quadratmetern für Gastronomie und Dienstleistung umzuwandeln.“

Es sei natürlich weder im Sinne der Stadt Ludwigsburg noch der angrenzenden Kommunen, wenn dieser Kompromiss nicht mehr gelte. Welche rechtlichen Auswirkungen dieses Urteil auf die aktuell erteilte Baugenehmigung und die bestandskräftige Bauvoranfrage habe, werde in einem weiteren Rechtsverfahren zu klären sein. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, werde auch entschieden, ob akuter Handlungsbedarf besteht und wie die nächsten Schritte aussehen werden. Damit dürfte gemeint sein, dass Ludwigsburg möglicherweise wie in der Vergangenheit eine Veränderungssperre aussprechen muss, damit Breuninger keine Fakten schafft.

Auf jeden Fall will Knecht, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, auf die beiden Kommunen und das Unternehmen zugehen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, „die unsere Innenstädte schützt“.

Das sagen die Kommunen

Oberbürgermeister Jürgen Kessing (Bietigheim-Bissingen) und Bürgermeister Martin Bernhard (Tamm) freuen sich natürlich über das Urteil. Beide Stadtoberhäupter verbinden damit die Hoffnung, dass die Stadt Ludwigsburg nun einen neuen Bebauungsplan aufstellt, der nicht nur die Belange der Innenstadt Ludwigsburgs, sondern auch der umgebenden Kommunen berücksichtigt. Auch die Region könne nun gebeten werden, mit einem Planungsgebot die Stadt Ludwigsburg zu einer besseren Abwägung der Interessen aller betroffenen Kommunen, deren Einzelhandelssituation und im Falle Tamms auch der verkehrlichen Belange, zu bewegen. „Ludwigsburg muss auch auf seine Nachbarn schauen“, sagt Bernhard und wünscht in die kommenden Gespräche frühzeitig eingebunden zu werden. Wie sein Kollege Kessing warnt Bernhard vor einem „Rückfall auf die ‚alten Zeiten‘, die zur Zeit des Baues des Breuningerlands geherrscht haben“. Denn damals gab es praktisch keine Beschränkungen, wie groß das Einkaufszentrum auf der grünen Wiese sein dürfe, noch welches Sortiment angeboten werde. Vielmehr müsse dies mit dem Handel in den Innenstädten abgestimmt werden, damit man sich ergänze. Aber echte Sorge hat Bernhard nicht, dass man jetzt wieder in den Zustand vor 50 Jahren zurückfällt. Es sei nun Aufgabe der Stadt Ludwigsburg, für eine gemeinsame Lösung zu sorgen.

Region sieht keinen Freifahrtschein

Der technische Direktor der Region Stuttgart, Thomas Kiwitt, zeigte sich von dem Richterspruch ebenfalls überrascht. „Das war eigentlich ein guter Kompromiss, um nicht noch mehr Druck auf den Innenstadthandel auszuüben“, so Kiwitt. Die Region hatte seinerzeit ihren Segen für den Deal gegeben. Er kann sich nicht vorstellen, dass nun tatsächlich der Bebauungsplan aus den 70er Jahren zum Tragen kommt. „Wir haben heute völlig andere Ziele als damals“, so Kiwitt. Er erinnert daran, dass aufgrund der Coronapandemie gar nicht mehr so viele Flächen benötigt würden. Einen Freifahrtschein für eine Erweiterung sieht Kiwitt in dem Urteil nicht. Breuninger habe aber eine deutliche bessere Verhandlungsbasis.

Breuninger schweigt

Von dem Unternehmen war auf Anfrage keine Reaktion zu bekommen. Man wolle zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Deshalb könne man sich derzeit nicht äußern.