Seit 8. März gilt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 als die kritische Marke, bei der die Landkreise die lokale Notbremse auslösen müssen: Wird diese Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht, muss die Kreisverwaltung die seither geltenden Lockerungen zum übernächsten Werktag wieder außer Vollzug setzen und damit lokal zu einem harten Lockdown zurückkehren. Ab Mittwoch herrscht im Kreis Ludwigsburg zudem eine Ausgangssperre.
Aktuell ist in Ludwigsburg eine Inzidenz von 199,3 (plus 6,1 zum Vortag). Stand 22.04.2021, 16:00 Uhr.
Aktuell gilt nach wie vor die gezogene Notbremse. Erst wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt, treten Lockerungen in Kraft. Laut aktueller Coronaverordnung des Landes-Baden-Württemberg vom 19. April gilt nun: Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört dürfen sich treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
In Ladengeschäften der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen). Für den Besuch bei Friseur benötigt es ab sofort einen tagesaktuellen negativen Schnelltest.