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blockierter durchgang
Ein Fall für das Verwaltungsgericht

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Im Frühjahr verbarrikadierte der Grundstücksbesitzer mit Verweis auf Sanierungsarbeiten an der Scheune den Durchgang auf seinem Hof komplett. Der Weg zum Stocksberger Friedhof war damit versperrt, im Sommer musste ein Trauerzug das Nachbargrundstück nutzen.Archivfoto: Bürkle
Trauriger Höhepunkt im Streit um den Kapellenweg: Selbst einem Trauerzug verweigerte ein Hofbesitzer in Stocksberg die Nutzung seines privaten Durchgangs zum Friedhof. Die Angelegenheit liegt nun beim Verwaltungsgericht in Stuttgart.