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Gebäudeenergiegesetz
Energieausweise unterliegen neuen und schärferen Regeln – Lob und Kritik im Landkreis

Energieausweise machen Immobilien besser vergleichbar. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss den Interessenten einen Ausweis für das Gebäude vorlegen. Foto: Thilo Ross/Intelligent heizen
Energieausweise machen Immobilien besser vergleichbar. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss den Interessenten einen Ausweis für das Gebäude vorlegen. Foto: Thilo Ross/Intelligent heizen
Energieausweise unterliegen neuen und schärferen Regeln – Lob und Kritik im Landkreis

Ludwigsburg/Berlin. Wer ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland kauft oder mietet, hat seit Jahren ein Anrecht darauf, den Energieausweis des Gebäudes zu sehen. Dieser ist quasi der energetische Steckbrief des Hauses. Käufer und Mieter sollen so leichter erkennen, mit welchen Energiekosten und Verbräuchen sie im Normalfall bei den Nebenkosten rechnen müssen. Für die Energieausweise gelten seit Anfang Mai neue und schärfere Regeln. Die im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgesehene Übergangsfrist für Bestandsgebäude ist abgelaufen. Bisher war dies durch die jeweilige Energieeinsparverordnung geregelt. Relevant sind die Änderungen auch für zehn Jahre alte Energieausweise, die ihre Gültigkeit verloren haben.

Nach dem GEG erhalten Energieausweise nun zusätzliche Informationen, wie der Haus- und Wohnungseigentümerverein Haus&Grund betont. So müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden.

Allerdings ist das alles nicht ganz so einfach. Im Landkreis Ludwigsburg wird der Energieausweis einerseits begrüßt, andererseits löst er auch Kritik aus. „Der Energieausweis ist nicht der durchschlagende Erfolg, den der Gesetzgeber eigentlich erzielen wollte“, meint Eckart Bohn vom Mieterbund für Stadt und Kreis Ludwigsburg. Gut sei, dass für Mieter nun besser ersichtlich sei, wie ein Gebäude energetisch eingestuft werde – in Verbindung mit dem Mietspiegel.

Der Energieausweis ist der energetische Fußabdruck eines Gebäudes“, lobt Bohn. Auch Makler seien jetzt verpflichtet, für ihre Objekte einen Energieausweis vorzulegen. Allerdings bleibe die Wohnungsknappheit auf dem Markt das Grundproblem. Wer dringend eine Wohnung suche, verzichte womöglich auf die Vorlage des Energieausweises. „Das böse Erwachen kann dann mit der Nebenkostenabrechnung folgen.“

„Der Energieausweis war noch nie ein Instrument, das uns sehr weitergeholfen hat. Auch der neue Energieausweis bringt keine eindeutige Verbesserung“, betont auch Anselm Laube. „Er verändert nur die Darstellungsmethode“, sagt der Geschäftsführer der Ludwigsburger Energieagentur (LEA). Entscheidend sei doch die Frage: Was kostet mich die Energie, die im Gebäude verbraucht werde. Hier gebe es keine Verbesserung.

„Aus unserer Sicht wird der tatsächliche energetische Zustand des Hauses durch den Energieausweis nur vereinfacht dargestellt“, betont Isabell Bilger. „Der Energieausweis ist aus unserer Sicht nur bedingt aussagekräftig, sagt die Geschäftsführerin von Haus&Grund Ludwigsburg. „Wir empfehlen neuen Mietern einer Immobilie grundsätzlich, sich die Betriebskosten der letzten Jahre anzusehen und wie viele Personen in dem Haus gelebt haben. Käufern raten wir dringend dazu, das Gebäude von einem Architekten oder Sachverständigen anschauen zu lassen und dadurch Instandhaltungsstau transparent zu machen.“

Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis:

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist quasi ein Steckbrief für Wohngebäude. Denn er soll mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses vermitteln. Auch Empfehlungen zur Modernisierung gehören zum Dokument.

Wer braucht einen Energieausweis?

„Erforderlich wird er für diejenigen Eigentümer, die ein Haus vermieten, verpachten oder verkaufen wollen“, erklärt Isabell Bilger. Laube ergänzt: „Für große Gebäude mit Publikumsverkehr und öffentliche Gebäude mit einer Fläche von mehr als 250 Quadratmeter und Publikumsverkehr ist ein Energieausweis verpflichtend.“

Für ein längst fertiggestelltes Eigenheim, in dem ich selbst wohne, brauche ich keinen Energieausweis“, führt der LEA-Chef aus. „Gegebenenfalls kann einer nach einer umfassenden Sanierung des Hauses fällig werden.“

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt wie bisher zwei Arten: die Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Die Varianten führen allerdings häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Energiestandard. „Der Bedarfsausweis legt eine Normberechnung zugrunde, Gebäude werden dadurch vergleichbar“, erklärt der LEA-Chef. Gebäude werden in eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H) eingeteilt. Allerdings kann die Berechnung vom realen Bedarf abweichen, weil der individuelle Verbrauch unterschiedlich ist. „Man lebt eigentlich nicht nach der Norm“, so Laube. Die Hausbesitzer im Landkreis entscheiden sich überwiegend für einen Verbrauchsausweis. Er dokumentiert das, was in den letzten Jahren verbraucht worden ist. Weil er jedoch nur einen Überblick über den tatsächlichen Wärme- beziehungsweise Energieverbrauch und die Nutzung von ganz bestimmten Bewohnern gibt, kann man das Gebäude eigentlich nicht vergleichen. Bedarfsausweise sind meistens teurer als Verbrauchsausweise.