VerkehrHandhabe gegen AnhängerEin Beispiel von vielen im Kreis, das für Ärger sorgt: Ein ohne Zugfahrzeug abgestellter Anhänger. Dagegen kann in Zukunft schärfer vorgegangen werden, weil nun auch die Halter belangt werden können. Foto: Holm WolschendorfStraßenverkehrsgesetz wird verschärft – Bußgeld für den Halter ist künftig möglich