1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Kindstötung in Aurich
Heikler Prozess gerät ins Wanken

Zehn Verhandlungstage sind im Prozess wegen der Tötung der zwei kleinen Jungen in Aurich eigentlich angesetzt. Nun wäre beinahe nach dem dritten schon Schluss gewesen.

Vaihingen/Heilbronn. Es war eine Tat fernab jener in Vaihingen-Aurich, bei der am Abend des 18. Februars zwei kleine Jungen erschlagen und erstochen worden waren, die nun im Prozess gegen den 40 Jahre alten Vater fast schon die Hauptrolle einnahm und den weiteren Verlauf maßgeblich bestimmen wird: Am Wochenende hatte der Zellengenosse des Angeklagten im Gefängniskrankenhaus versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Wegen dieser Ereignisse und der großen Blutlache – ähnlich wie das laut vorangegangenen Zeugenaussagen auch in dem Auricher Haus war – sei bei dem ohnehin angeschlagenen Mann eine „psychische Ausnahmesituation eingetreten“, so der Richter Roland Kleinschroth.

Noch am Dienstag sei unklar gewesen, ob der Angeklagte überhaupt verhandlungsfähig sei. Wäre das verneint worden, und auch nach einer mehrwöchigen Pause noch der Fall gewesen, hätte der Prozess gegebenenfalls nochmals neu aufgerollt werden müssen. „Das wäre das Schlimmste für uns, wenn das Verfahren platzen würde“, so Kleinschroth. Denn der Fall belaste selbst die Kammer so sehr wie kaum ein anderes Tötungsverfahren: „Und wenn das uns schon so geht, geht es den unmittelbar Beteiligten noch mehr so.“ Am zweiten Prozesstag war die Mutter aus dem Saal gerannt, als der zweite Notruf abgespielt wurde, auch der Angeklagte hatte währenddessen geweint.

Am Mittwochmorgen wurde der Mann deshalb zunächst durch den Sachverständigen untersucht. Der 40-Jährige habe zwar auch am Dienstag noch psychotische Symptome gezeigt, er sei aber bemüht, sich den Anforderungen des Prozesses zu stellen, so der Gutachter. Doch weil die Krankheit und die Medikamente die Konzentrationsfähigkeit herabsetzen können, sollte nach spätestens anderthalb Stunden geprüft werden, ob der Mann weiter verhandlungsfähig sei. Nicht nur deshalb bat Kleinschroth die Juristen darum, diese Woche zu prüfen, ob wirklich jeder noch vorgesehene Zeuge gehört werden müsse.

Eine Zeugin wurde am vierten Verhandlungstag aber noch befragt: die Großmutter der getöteten Vier- und Fünfjährigen, weil sie eigens aus Russland angereist war. Sie schilderte den Angeklagten und langjährigen Lebenspartner ihrer Tochter als zunächst ruhigen und gütig wirkenden Mann. „Er hat auf mich einen guten Eindruck gemacht“, ließ sie übersetzen.

Doch schon nach der Geburt des ersten Sohnes sei die Beziehung kühler geworden. Er habe dem Kind kaum Aufmerksamkeit gewidmet oder es getröstet, wenn es weinte. Stattdessen habe er sich mehr mit seinem Handy oder Computer beschäftigt. Der Angeklagte hatte zuvor jedoch auch über seine Ex-Partnerin gesagt, dass sie sich zu wenig um die Kinder gekümmert habe. Laut Aktenlage, so Richter Kleinschroth, hätten die Jungen aber zu beiden Eltern einen Bezug gehabt.

Die Großmutter, die zweifelte, dass seine Gleichgültigkeit krankheitsbedingt gewesen sei, berichtete in diesem Zusammenhang von einigen drastischen Vorfällen. Als einmal das jüngere Kind, das noch nicht schwimmen konnte, im gemeinsamen Urlaub auf einem Brett immer weiter aufs Meer getrieben wurde, habe er sich auf ihre Rufe hin nicht gerührt, sie selbst sei deshalb rausgeschwommen, um Schlimmeres zu verhindern. Nach diesem Urlaub erfolgte dann die endgültige Trennung des Paares, obwohl ihre Tochter lange versucht habe, die Familie aufrechtzuerhalten, sagte die Frau.

Laut ihrer Tochter habe ihr Partner 2016 gedroht, den Kindern etwas anzutun. Als die Familie schon von Spanien weg- und nach Bissingen gezogen war, soll er sich mit einem Sohn eingesperrt haben, sie habe deshalb die Türe aufgebrochen. Und sowohl Polizei als auch Jugendamt seien von einzelnen Vorfällen unterrichtet worden. Bei der Behörde habe er auch ein „spitzenmäßiges Theaterstück abgezogen“ und behauptet, ihre Tochter hätte die Kinder außer Landes gebracht.

Nach der Trennung habe sie sich Sorgen um das Wohlergehen ihrer Enkel und der Tochter gemacht, doch diese habe sie beruhigt, es gebe in Deutschland schließlich gute Gesetze und Hilfe für Frauen in Not. Und sie hätte sich auch gar nicht vorstellen können, dass der Ex-Partner den Kindern tatsächlich etwas antut. Selbst als sie nach der Tat angerufen wurde, habe sie das für einen schlechten Scherz gehalten.