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Gericht
Heute wird Urteil erwartet

Prozess um tödlichen nächtlichen Unfall auf Landesstraße – Langwierige Beweisaufnahme

Sachsenheim/Heilbronn. Über zwei Monate wurde vor dem Landgericht um die Frage gerungen, wie es dazu kommen konnte, dass in der Nacht des 12. Mai 2019 ein Autofahrer auf der Landesstraße in eine Fußgängergruppe gefahren ist und einen Mann getötet hat – und welche Strafe zu fällen ist. Viele Fragen bleiben unbeantwortet.

Das Geschehen

Gegen 2 Uhr machen sich zwei Pärchen nach einer Feier in einem Lokal im Gewerbegebiet Holderbüschle auf den Weg zur Wohnung einer Verwandten in Großsachsenheim. Weil sie sich nicht auskennen, nehmen sie die Route, die sie tagsüber mit dem Auto gefahren waren. Im Gänsemarsch laufen sie am rechten Straßenrand, zwischen der weißen Linie und dem Gras. Bei der Tankstelle werden sie von einem Auto überholt. Nur kurz darauf kommt ein zweites – und erfasst drei der Fußgänger. Ein 21-Jähriger wird so unglücklich erwischt, dass er gegen einen Zaun geschleudert wird und ein Schädel-Hirn-Trauma erleidet, er stirbt noch vor Ort. Das Auto fährt weiter – schließlich will der Fahrer nur Warnbaken gestreift haben, wie er angibt. Gesehen haben will er nichts, weil er mit dem Aschenbecher seines neuen Wagens beschäftigt war.

Die Anklage

Sie lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Und auf versuchten Mord, denn der 44-Jährige sei abgehauen, um seine Schuld zu verdecken, obwohl er mit lebensgefährlich Verletzten hätte rechnen können. Für acht Jahre – der Großteil wegen des zweiten Vorwurfs – will die Staatsanwältin den Mann hinter Gittern sehen – und wäre wohl auch mit mehr einverstanden. Denn je nachdem, wie lange der Fahrer nicht auf die Straße schaute, könne man statt von Fahrlässigkeit auch von Vorsatz sprechen – also Mord.

Die Schuldfrage

Eigentlich eindeutig, schließlich ist klar, wer gefahren ist, nachdem sich der Mann am Nachmittag gestellt hat. Doch seine Verteidigerin weist in ihrem Plädoyer darauf hin, dass er gar nicht hätte mit Fußgängern rechnen müssen. Diese hätten dort gar nicht laufen dürfen, sagt sie. Das sieht der Anwalt, der die Mutter des Getöteten vertritt, anders. Laut Straßenverkehrsordnung darf, wenn kein Gehweg vorhanden ist, am rechten oder linken Fahrbahnrand gelaufen werden, links ist außerhalb geschlossener Ortschaften nur vorgeschrieben, „wenn das zumutbar ist“. Zudem hätten die junge Frau ganz vorne und der Mann hinten zur Absicherung Handys als Taschenlampen geschwenkt.

Die technischen Fragen

Wie weit war dieses Licht sichtbar? Bis zu 140 Meter, so ein Gutachter. Allerdings: Nicht zwingend habe man das Fußgängern zuschreiben müssen. Die Fahrerin des ersten Autos drosselte jedoch ihr Tempo deutlich. Und hätte der 44-Jährige merken können, dass das „tok-tok“ Menschen waren, und nicht Warnbaken oder der abgerissene Autospiegel? Auch zu akustischen Fragen wurde ein Gutachten beauftragt. Doch wie kann man technisch ermitteln, was jemand wahrgenommen hat? Oder wie lange es dauerte, die Zigarette abzuaschen? Das will die Verteidigerin mit einem Gutachten klären lassen. Sie löst aber mit dem Wunsch, eine längere Zeit als die 1,5 Sekunden Minimum für den Blick um 85 Grad nach unten bestätigt zu bekommen, den Vorsatzvorwurf überhaupt erst aus. Ihr Kompagnon bittet zu überlegen, wie oft man selbst schon unaufmerksam gefahren ist.

Das Verhalten nach der Tat

Was der Angeklagte wann gesehen oder gehört hat, kann keiner sagen, er macht auf Fragen keine Angaben, schweigt seither. Daran äußern die Ankläger immer wieder Kritik. Vor allem seine, aber auch die Aussagen von zur Verteidigung vorgebrachten Zeugen, seien nicht ehrlich. Etwa dazu, warum er ausgerechnet in jener Nacht das Auto auf einen anderen Parkplatz abstellte, wo man die Schäden nicht so sah. Warum er seine Frau anwies, gegenüber der Polizei zu schweigen – als ob er doch gleich wusste, was passiert war. Oder wie oft er sich am Unfallort vorbeifahren ließ, um seinen Spiegel zu suchen – der die Polizei auf die Spur des seltenen Autotyps brachte und die Fahndung via Medien konkretisierte.

Der Abschluss

Eigentlich hätte der Prozess Anfang November enden sollen. Doch dann gab es Coronafälle und Beweisanträge der Verteidigung. Viele wurden abgelehnt, weil sie nicht zielführend seien, den Prozess gar verschleppten, so der Vorwurf. Nachdem sich wegen des Wartens auf den Feuerwehrkommandanten – der aber gar nicht im Einsatz war – und eines weiteren Antrags auch der eigentlich letzte Tag in die Länge zog, musste mit dem 4. Januar ein weiterer Termin her. Der Unfall ist dann fast eindreiviertel Jahre her – begleiten werden die psychischen Folgen die Beteiligten noch viel länger.