Wie viele Menschen dürfen sich treffen, wenn die Inzidenz zwischen 10 und 35 liegt?
Hier greift eine etwas schärfere Kontaktbeschränkung. Es dürfen sich dann nur noch maximal 15 Personen aus vier Haushalten treffen. Geimpfte sowie genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt, ebenso die Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Paare, die nicht zusammenleben, werden als ein Haushalt angesehen.
Welche Regeln gelten für private Veranstaltungen?
Ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht werden Hochzeitsfeiern und Geburtstage auf eine Teilnehmerzahl von 200 Personen im Freien begrenzt (vorher 300). In geschlossenen Räumen dürfen es maximal 200 Personen sein, wenn das 3-G-Gebot (getestet, geimpft oder genesen) eingehalten wird.
Hier sehen Sie die Regelungen auf einen Blick
Was gilt für öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Flohmärkte?
Im Freien sind maximal 750 Personen zugelassen (vorher 1500). Bei über 200 gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 250 Personen zusammenkommen (vorher 500).
Was gilt in Restaurants, Kneipen und Bars?
Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl. Allerdings ist das Rauchen in geschlossenen Räumen verboten. Diskotheken müssen wieder schließen.
Wie ist es im Einzelhandel ?
Hier ändert sich zunächst nichts.