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Remseck
Karussellunfall: Ermittler wollen Urteil anfechten

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Remseck. Nach dem Karussellunfall in Remseck, bei dem im Sommer 2018 vier Kinder verletzt wurden, will die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Urteil gegen den Betreiber des Fahrgeschäfts anfechten. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat den 48-Jährigen Mitte April wegen fahrlässiger Körperverletzung lediglich verwarnt. Vom Vorwurf, Tüv-Dokumente für das Fahrgeschäft gefälscht zu haben, wurden der Mann sowie ein weiterer Angeklagter freigesprochen. Das wollen die Ermittler so nicht akzeptieren.

„Wir denken, dass das Urteil nicht ganz den Erwartungen der Staatsanwaltschaft entspricht und wollen es in nächster Instanz überprüfen lassen“, sagte Pressesprecher Heiner Römhild auf Anfrage unserer Zeitung. Ob seine Behörde in Berufung gehe oder Revision einlege, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Die liege noch nicht vor.

Berufung oder Revision

Bei einer Berufung würde das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart komplett neu aufgerollt. Im Fall einer Revision würde das Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Die dritte Möglichkeit wäre laut Heiner Römhild, nach Durchsicht der Urteilsbegründung die Rechtsmittel zurückzunehmen.

Die Ludwigsburger Amtsrichterin sah es bei der Verhandlung als erwiesen an, dass der 48-jährige Angeklagte das Karussell nicht ausreichend kontrolliert hat. Weil sie seine Schuld allerdings als gering betrachtete, verwarnte sie ihn nur. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine sechsmonatige Haftstrafe gefordert. (elf)