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REMSECK
Lamm-Prozess wird im Oktober fortgesetzt

Die dritte Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts ist im Schadenersatzprozess zur Brandstiftung im ehemaligen Gasthof Lamm in Neckargröningen auch gestern nicht weitergekommen. Es ist die fünfte Vertagung in dieser Rechtssache, mit der sich das Stuttgarter Landgericht nun schon seit gut einem Jahr befasst – mit drei verschiedenen Zivilkammern und vier verschiedenen Vorsitzenden Richtern.