Schüler, die regelmäßig getestet werden, dürfen sich als Kontaktpersonen bereits ab Tag fünf mit einem Schnelltest freitesten. Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, werden grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet - auch an Grundschulen.
Die Gesundheitsämter im Südwesten sollen künftig zudem auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten. «Wir fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit», sagte Amtschef Uwe Lahl. Zur Verfolgung von Kontaktpersonen will das Land den Gesundheitsämtern der Stadt- und Landkreise bis März 2022 weitere rund 27 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
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