Inzwischen hat sich für die besondere Lage im Landkreis Ludwigsburg mit dem Montag als Feiertag geklärt: Wenn auch mit unterschiedlicher Begründung sehen es das Land und der Landkreis als gerechtfertigt an, nach dem Feiertag die Zählung mit Dienstag dieser Woche als dem ersten Tag zu beginnen, der nach Bundesgesetz als unter 100 liegend gewertet werden kann.
Angesichts sinkender Werte (für Mittwoch meldete das Gesundheitsamt die Inzidenz 60,1), und wenn am Samstag der fünfte Tag in Folge unter 100 erreicht werden sollte, dann wird zum Montag die Bundes-Notbremse aufgehoben, es kann dann zum Beispiel die Gastronomie wieder öffnen.
„Keine Schnelltests in den Inzidenzen“
Relativiert hat das Regierungspräsidium Stuttgart inzwischen Aussagen zu den teils abweichenden Inzidenzwerten, die einerseits der Landkreis, andererseits das Landesgesundheitsamt melden. Auf die Frage unserer Zeitung, wie solche Unterschiede zu erklären seien, hatte das Regierungspräsidium mehrere Erklärungen für Abweichungen aufgelistet und dabei auch geantwortet: „Für die Berechnung der 7-Tagesinzidenz durch das Gesundheitsamt wurden auch Fälle einbezogen, die nicht per PCR-Test bestätigt sind. Das können zum Beispiel mit Antigentest positiv Getestete sein oder Fälle die ausschließlich einen klinisch epidemiologischen Zusammenhang mit labordiagnostisch bestätigten Fällen haben.“ Inzwischen schränkt die Behörde ein, dies seien Hinweise allgemeiner Natur gewesen, nicht direkt auf das Gesundheitsamt in Ludwigsburg bezogen. Und der Landkreis hat erklärt, dass in seine Berechnungen der Inzidenzwerte nur PCR-Testergebnisse einfliessen, nicht aber Ergebnisse von positiven Schnelltests.
Da sich der Inzidenzwert im Landkreis dem Wert 50 nähert, stellt sich die Frage, nach welchen Regeln weitere Lockerungen möglich werden. Hier gelten wieder andere Vorgaben: Zwar müssen ebenfalls fünf Tage in Folge vom RKI Werte unter dem Grenzwert gemeldet werden. Hier jedoch dürfen anders als bei der 100-Grenze Sonn- und Feiertage mitgezählt werden. Und die Lockerungen treten gleich am ersten Tag nach den fünf Zähltagen in Kraft, nicht erst einen Tag später.