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Prozess
Lange Haftstrafen für tödlichen Unfall gefordert

An dieser Stelle geschah der Unfall, ein junger Mann wurde dabei durch die Kollision mit dem Auto gegen einen Zaun geschleudert und starb noch vor Ort.
An dieser Stelle geschah der Unfall, ein junger Mann wurde dabei durch die Kollision mit dem Auto gegen einen Zaun geschleudert und starb noch vor Ort.

Sachsenheim/Heilbronn. Der Autofahrer, der in der Nacht des 12. Mai 2019 auf der Landesstraße bei Großsachsenheim eine vierköpfige Fußgängergruppe erfasst und dabei einen jungen Mann getötet hat, soll nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage für lange Zeit ins Gefängnis. Sie forderten eine Strafe von mindestens acht Jahren, hauptsächlich wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, weil der 44-Jährige anschließend einfach weitergefahren sei, ohne sich um die Opfer zu kümmern und um die Tat zu verdecken. Der lange Prozess vor dem Heilbronner Landgericht – immer wieder wurde den Verteidigern auch Verfahrensverzögerung vorgeworfen – habe die Anklagevorwürfe vollumfänglich bestätigt, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Verteidigerin des Mannes, der bis zuletzt geschwiegen hat, forderte hingegen eine Bewährung, denn er habe nicht damit rechnen müssen, dass sich nachts auf dieser Straße Fußgänger befinden. Neben dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung – der zweite Verteidiger stellte auch das in Abrede und begründete das unter anderem mit der Mitschuld der Fußgänger – bliebe nur noch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, aber definitiv sei kein Mordmerkmal erfüllt. Der Mann hatte zum Prozessauftakt Mitte Oktober eine Erklärung verlesen lassen, wonach sein Blick kurz zum Aschenbecher seines neuen Autos gegangen sei. Bemerkt haben will er von dem Aufprall kaum etwas, dachte stattdessen, eine Warnbake gestreift zu haben.

Ursprünglich war für Mittwoch das Urteil geplant. Nach erneuten Beweisanträgen, die unter anderem die kurzfristige Ladung des Sachsenheimer Feuerwehrkommandanten zur Folge hatte, der aber gar nicht im Einsatz war damals, wäre es dafür aber zu spät geworden, zumal die Strafanträge deutlich voneinander abwichen. Das Letzte Wort des Angeklagten und das Urteil sollen nun am 4. Januar fallen. (jsw)