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Mutmaßlicher IS-Kämpfer misshandelt Ehefrau

Innerhalb von nur drei Monaten hat ein Syrer die dritte seiner drei Ehefrauen zweimal krankenhausreif geschlagen und sie einmal vergewaltigt. Das Marbacher Schöffengericht verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Marbach. Verhandelt wurde der Fall im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Stammheim. Der Grund: Der angeklagte Syrer, der seit knapp zwei Jahren in Deutschland lebt, ist mutmaßlicher Kämpfer des Islamischen Staates gewesen. Ein weiteres Verfahren ist wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung anhängig.

Am Montag wurden ihm unter anderem schwere Körperverletzung und Vergewaltigung seiner dritten Ehefrau vorgeworfen. Mit seinen beiden weiteren Gattinnen und anderen Verwandten lebte er Anfang 2017 in einer Wohnung in der Kammgarnspinnerei bei Bietigheim. Dort geschahen auch die Gewalttaten. In Deutschland habe sie den Mann kennengelernt, nur vier Monate später wurde nach islamischem Recht geheiratet. Noch am Tag der Hochzeit im Februar 2017 habe er sie sofort mit solcher Wucht in die Nieren getreten, dass die Frau über eine Woche lang stationär behandelt werden musste. Einen Monat später prügelte er mit der Faust auf die 27-Jährige ein, so dass sie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Wieder landete sie für mehrere Tage im Krankenhaus. Ende April verdrosch er sie erneut, verletzte sie außerdem mit einer Glasscherbe am Handgelenk. Er vergewaltigte sie brutal und verpasste ihr mit einer Haschisch-Zigarette zudem zwei Brandmale am Hals. Schöffengericht und Staatsanwalt werteten alles als Strafaktion. Weil sie ihren Mann beleidigt, weggeschubst, geohrfeigt geboxt habe, ihm aber vor allem nicht willfährig gewesen sei. Erst als der 29-jährige Angeklagte während der Vernehmung des Opfers von der Verhandlung ausgeschlossen wurde, bestätigte sie sehr zögerlich all das, was in der Anklageschrift stand. Davor hatte sie sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern wollen. „Ich will nicht, dass er bestraft wird“, antwortete sie auf Nachbohren des Verteidigers. „Wenn Sie bei ihm bleiben, wird er Sie irgendwann umbringen“, prophezeite ihr der Staatsanwalt. „Das glaube ich nicht“, meinte das Opfer. Sie liebe ihn. Trotz allem was vorgefallen sei. Auslöser der Streitereien seien die beiden Familien gewesen, die sich nicht ausstehen könnten und gegen die Ehe gewesen seien. Er nannte dagegen die Alkoholprobleme seiner „Lieblingsfrau“ als Grund. Zwei Liter täglich habe sie getrunken. Am Abend der Vergewaltigung war er nüchtern, sie hatte knapp ein Promille.

Der Angeklagte blieb bis zum Schluss bei seiner Version. Die Nierenprobleme seien auf eine Erkrankung zurückzuführen. Das blutende Veilchen und die Kopfverletzungen hätten ihr unbekannte Syrer am Bahnhof verpasst. Dass sie sich gegen Mitternacht am 24. April nackt in die Arme der Polizei geflüchtet habe, habe daran gelegen, dass er ihr gerade habe helfen wollen, die nasse Kleidung zu wechseln. Vergewaltigung? Das habe er nicht nötig. „Wozu halte ich mir denn drei Frauen?“ Unter Eid sagte sein Schwager aus, dass er von Übergriffen nichts mitbekommen habe. Es sei ein ganz normaler Streit unter Eheleuten gewesen. Im Islam gebe es in der Ehe keine Vergewaltigung und die Frau müsse alles tun, was der Mann verlange.

Freispruch forderte der Anwalt für seinen Mandanten. Es stehe Aussage gegen Aussage, deshalb müsse der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten gelten.“ Keinen Zweifel hatte dagegen die Vorsitzende Richterin. Der Mann halte seine Frauen wie Leibeigene. Sie dürften ohne Erlaubnis noch nicht einmal auf die Toilette. Auch wenn er von einem anderen Kulturkreis und einem anderen Rollenverständnis zwischen Mann und Frau geprägt sei: „Wir sind hier in Deutschland und nicht in Syrien.“