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Stocksberg
Siebter Akt in der fast unendlichen Posse

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So sah der Durchgang zum Stocksberger Friedhof vor einem Jahr aus. Im Herbst musste der Besitzer das Gitter entfernen. Jetzt verwehren Holzstapel den Weg erneut.Archivfoto: Oliver Bürkle
Alle Jahre wieder, auch zu Ostern: Der Hofbesitzer hat den Zugang zum Stocksberger Friedhof erneut gesperrt. Gegen die Anweisung des Landratsamtes Heilbronn und das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Beilstein. Dicke Holzstapel verwehren nun Besuchern wieder den Weg zum Stocksberger Friedhof. Angeblich, weil die Mauer der massiv gemauerten Scheune bis hinauf zum Giebel baufällig sei, so der Bauamtsleiter der Stadt Beilstein, Tim Breitenöder. Es werde vom Eigentümer ins Feld geführt, dass eine Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen werden könne. Man sei mit dem Landratsamt ob der unerwarteten Eigenmächtigkeit im Gespräch. Allerdings sei mit einer Entscheidung vor Ostern kaum zu rechnen, erwidert die Verwaltung.

Es ist der mittlerweile siebte Akt in der Stocksberger Provinzposse, über die wir schon mehrfach berichteten: Der Gemeinderat hatte schon lange mit einem Bebauungsplan die rechtliche Basis dafür geschaffen, den Kapellenweg zum Friedhof dauerhaft nutzbar zu machen. Denn seit mehr als 50 Jahren führt der letzte Gang ausschließlich über eben diesen Kapellenweg. Der verläuft 3,50 Meter breit auf etwa 40 Metern über privates Gelände. Diese Fläche teilen sich zwei Eigentümer. Und einer von ihnen fühlt sich durch Trauergäste und Grabbesucher gestört.

Während der eine Eigentümer verkaufsbereit wäre, zeige sich die andere Seite gegenüber allen Lösungsvorschlägen taub, so Bürgermeister Patrick Holl immer wieder. Sowohl das Angebot, ein Wegerecht über eine Baulast im Grundbuch zu sichern, als auch der Vorschlag seitens der Gemeinde Fläche aufzukaufen seien ausgeschlagen worden. Selbst das Angebot der Haftungsübernahme bei Wegeunfällen auf dem Hof seitens der Kommune brachte nichts. Seit vier Jahren wird bereits verhandelt.

„Wir haben schon länger keinen persönlichen Kontakt mehr“, so Holl. Nur noch über den Anwalt des Hofbesitzers wird kommuniziert. Dass der Rechtsweg eingeschlagen werden müsse, sei mehr als unschön aber unumgänglich. „Wir brauchen eine klare Regelung, um zum Friedhof und zur Kapelle zu kommen.“ Außerdem sei der Weg die Zufahrt zu den nördlich gelegenen Wiesen und Wäldern, wie sie bereits in uralten Flurkarten verzeichnet sei. Die Stadt sei weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert und bereit zu Verhandlungen, meinte Holl. Es gebe bereits Signale, dass es mittelfristig eine Lösung geben könnte.

Notfalls sei man allerdings auch bereit den „unguten Zustand“ in Stocksberg durch Enteignung zu beenden. Das öffentliche Interesse gehe in diesem Fall über das privaten Eigentums. Denn eine Umfahrung des Hofs anzulegen sei unverhältnismäßig. Der Friedhof sei eine öffentliche Einrichtung. Mit dem Bebauungsplan wolle man aus einem Privatweg einen öffentlichen machen und damit Verlässlichkeit für die Dorfgemeinschaft schaffen. Holl betonte nochmals, dass hinter dem Hof kein Neubaugebiet geplant sei. Der Dorffriede im ansonsten idyllischen Stocksberg hat jedenfalls einen Knacks wegen der ewigen Streiterei.