Grund des Ortstermins war ein Eilantrag gegen eine Abbruchverfügung des Landratsamtes Heilbronn. Dem ging eine Sperrung des Weges aufgrund der einsturzgefährdeten Scheune sowie eine Polizeiverfügung der Stadt Beilstein voran. Das Landratsamt Heilbronn war aufgrund einer Baukontrolle zu dem Ergebnis gekommen, dass der Scheunengiebel einsturzgefährdet sei. Die Scheune grenzt direkt an den Feldweg (Kapellenweg) an. Die Eigentümerin der Scheune und ihr Sohn waren der Auffassung, dass die Polizeiverfügung und die Abbruchverfügung widersprüchlich waren, weshalb jeweils Rechtsmittel eingelegt wurden.
Der Streit zwischen den Scheunen-Eigentümern und der Stadt Beilstein schwelt schon seit Jahren. Der Kapellenweg ist nach Auffassung der Stadt der einzige Zugang zum Stocksberger Friedhof und führt aber teilweise über Privatgrund. Der Weg war bereits zweimal verbarrikadiert, was die Eigentümer mit der Sicherung der Scheune rechtfertigten, die Stadt aber als Schikane auffasste und deshalb schon ein Verfahren zur Enteignung einleitete. (red)