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Vergleich erzielt: Kapellenweg bleibt gesperrt

Im Ärger um den Kapellenweg im Beilsteiner Ortsteil Stocksberg ist es nach einem Ortstermin mit anschließender Erörterung der Rechtslage des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu einem Vergleich gekommen.
Beilstein. Wie die Stadt Beilstein mitteilt, stimmten die Eigentümerin der Scheune, das Landratsamt Heilbronn und die Stadt folgender Lösung zu: Die Eigentümerin der Scheune hat bis 31. Oktober diesen Jahres Zeit, die auf den Weg zum Stocksberger Friedhof ragende Abstützung der Giebelwand zu beseitigen. Im Anschluss daran muss die Durchfahrt des Weges bis zur endgültigen Klärung, ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt, auf einer Breite von 2,80 Meter freigegeben werden. Im Gegenzug wurden die vom Landratsamt Heilbronn und von der Stadt Beilstein erlassenen Verfügungen aufgehoben.

Grund des Ortstermins war ein Eilantrag gegen eine Abbruchverfügung des Landratsamtes Heilbronn. Dem ging eine Sperrung des Weges aufgrund der einsturzgefährdeten Scheune sowie eine Polizeiverfügung der Stadt Beilstein voran. Das Landratsamt Heilbronn war aufgrund einer Baukontrolle zu dem Ergebnis gekommen, dass der Scheunengiebel einsturzgefährdet sei. Die Scheune grenzt direkt an den Feldweg (Kapellenweg) an. Die Eigentümerin der Scheune und ihr Sohn waren der Auffassung, dass die Polizeiverfügung und die Abbruchverfügung widersprüchlich waren, weshalb jeweils Rechtsmittel eingelegt wurden.

Der Streit zwischen den Scheunen-Eigentümern und der Stadt Beilstein schwelt schon seit Jahren. Der Kapellenweg ist nach Auffassung der Stadt der einzige Zugang zum Stocksberger Friedhof und führt aber teilweise über Privatgrund. Der Weg war bereits zweimal verbarrikadiert, was die Eigentümer mit der Sicherung der Scheune rechtfertigten, die Stadt aber als Schikane auffasste und deshalb schon ein Verfahren zur Enteignung einleitete. (red)